Krankmeldung Krankschreibung Lohnfortzahlung
In der BRD gibt es die unbezahlte Krankmeldung praktisch gar nicht höchstens z.B. der AN ist völlig ignorant meldet sich nicht krank, bleibt weg und bringt auch nach Mahnungen keine AU Bescheinigung. Ansonsten ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall wohl so grosszügig wie wohl in keinem anderen Land: gesetzlicher Anspruch auf vollen Lohn vom 1. Krankheitstag bis 6 Wochen danach etwas geringer. Das bringt die nächste Vermutung auf: man prügelt den falschen Sack. Wenn als Beweis die AU Zeiten von Frankreich oder den USA herangezogen werden, dann muss man auch deren Absicherzuung im Krankheitsfall heranziehen. Natürlich gibt es Blaumacher besonders hoch ist die AU Zahl in den Behörden... Vielleicht ist es ein Schritt, die gesetzliche Regel voller Lohn ab ersten Tag aufzuweichen direkt darf man da nichts fordern, das würde die SPD explodieren lassen.
Der Kanzler mag noch so viel schwadronieren gesetzlich gilt, was Kassen und Ärzteschaft in den Arbeitsunfähigkeits richtlinien stehen haben. Da steht übrigens, dass in einigen Fällen ohne Probleme die rückwirkende Krankschreibung möglich ist. Auch in Zukuft braucht sicher niemand mit akuter Diarrhoe das Wartezimmer zu infizieren. Ergänzt sei, dies gilt im wesentlichen für sozialversicherte aber auch für Geringverdiener, die das häufig nicht wissen und vom AG nicht informiert werden, auch für die gilt die Lohnforzahlung im Krankheitsfall.