Das Stimmrecht der Fondsgesellschaften bzw. Kleinanleger

Athen, Freitag, 26.12.2025, 09:45 (vor 6 Stunden, 7 Minuten) @ paranoia258 Views

Guten Morgen paranoia,

vielen Dank für deine Rückmeldung! Ich bin wirklich nicht Gaby. Sie dürfte beinahe doppelt so alt wie ich sein und ich habe sie hier seit Jahren nicht gesehen.

ein bank run hat keine Auswirkungen auf Fonds. Beim "Bankrun" will der Anleger sein Giraleinlagen zurückhaben.

Wir können es auch "Fondsrun" nennen. Szenario: Es gibt starke Verwerfungen an den Kapitalmärkten. Die Anleger ziehen Gelder ab. Die Fonds müssen Titel verkaufen, um die nötige Liquidität für die Auszahlungen bereitzustellen. Deswegen kommen die Märkte weiter ins "Rutschen". Es ist nicht dasselbe wie bei einem Bankrun, aber es gibt gewisse Ähnlichkeiten. Tatsächlich hat der Anleger den Verlust schon, während die Bank noch den Nominal auszahlen müsste, was sie dann nicht mehr kann. Die Frage ist, ob Fonds mittlerweile so wichtig geworden sind, dass sie staatliche Unterstützung erhielten. Bisher gab es die Situation nicht. Ich finde es einfach nur eine spannende Frage.

Betrachten wir mal im Vergleich einen synthetischen und einen physisch replizierenden DAX-Fond.

Sehr schön. Nicht nur deswegen kaufe ich nur physisch replizierende ETF. Allerdings gar nicht so einfach nachzuprüfen und oft dürfen die Fonds nach ihren Vorgaben für begrenzte Zeiträume sog. Wertpapierleihen durchführen (gerne über den Dividendenstichstag). Mir geht es da um die Sicherheit. Denn der Anleger des synthetischen Fonds trägt das Emittentenrisiko, meist für überschaubare Performancevorteile.

Bei den beliebten physisch replizierenden Fonds kauft sich die Fondsgesellschaft, z.B. Blackrock direkt Wertpapierportfolios, die die Wertentwicklung des DAX nachbilden und verfügt damit auch über die Stimmrechte und übt die auch aus.

Hier liegt der Hund begraben. Bedingt durch den Siegeszug der ETFs bestimmen Fondsgesellschaften und nicht Anleger über die Unternehmenspolitik von Unternehmen.

Getreu' dem Motto "Wer die Party bezahlt, bestimmt die Musik" muss das Recht zu bestimmen, dem Anleger zurückgegeben werde, behaupte ich.

Die Lösung dafür besteht in der Verwendung von Teilstimmrechten an Stelle von Stimmrechten, analog zum Beispiel zum Handel von Bitcoin-Bruchteilen, da hört die Granularität ja nicht schon zwei Stellen hinter dem Komma auf.

Sehr gut! Da sind wir uns einig. Das Folgeproblem beschreibst du sogleich.

Wünschenswert wäre es aber, Du würdest über ein bzw. mehrere Teilstimmrechte verfügen, so dass Du

a) nicht ausübst
b) ausübst
c) einer Person Stimmrechte überträgst
d) Teilstimmrechte einer Firma überträgst

Du könntest Dich zum Beispiel durch die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre vertreten lassen.

Um es plakativ auf den Punkt zu bringen:

Es ist nicht einzusehen, dass Blackrock risikolos auf dem Rücken der deutschen Anleger darüber entscheidet, wie die Unternehmenspolitik der deutschen Unternehmen aussieht.

[...]

Wenn das Beispiel einmal in Deutschland läuft, wird es die Menschen im Ausland anstecken, eine höchst sinnvolle Variante der Ansteckung quasi. :-)

An der Uni ist die Wahlbeteiligung beim AStA meist unter 10%. Trotzdem vertritt der AStA sodann die Interessen aller Studis. Ich will sagen: Die Kleinaktionäre üben ihr Wahlrecht idR selbst dann nicht aus, wenn sie es haben (pauschal, klar geht es über die Schutzgemeinschaft oder durch tatsächliche Ausübung). Wenn dann Blackrock diese Stimmen zufallen und Interessen vertreten werden, die nicht in denen der Anleger liegen ("Nachhaltigkeit" statt Rendite), kommt es zum Problem. Die Macht, die solche Fondsgesellschaften mittlerweile haben, hat sich bis in die Medien rumgesprochen.

Ob es besser wäre, das Stimmrecht verfallen zu lassen, nur damit es Blackrock, Vanguard und Co. nicht nutzen können?

Beste Grüße Athen


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung