Deine Frage zum "Einfluss der großen Fondsanbieter"

paranoia, Die durchschnittlichste Stadt im Norden, Donnerstag, 25.12.2025, 18:49 (vor 4 Stunden, 53 Minuten) @ Athen276 Views
bearbeitet von paranoia, Donnerstag, 25.12.2025, 18:57

Hallo Athen,

Heute ist der Einfluss der großen Fondsanbieter ein Thema. Einerseits die Frage, wie ein "Bankrun" auf die Fonds wirken würde - eine Frage, die mir bisher kaum untersucht scheint - andererseits die Ausübung der Stimmrechte durch z.B. Blackrock, da die meisten Anleger sie nicht ausüben. Kann dann Blackrock an ihrer Stelle ausüben?

ein bank run hat keine Auswirkungen auf Fonds. Beim "Bankrun" will der Anleger sein Giraleinlagen zurückhaben.

Fondsanteile z.B. bei von Blackrock initiierten Fonds beinhalten per se keine Stimmrechte für den Anleger.

Betrachten wir mal im Vergleich einen synthetischen und einen physisch replizierenden DAX-Fond.

Beim synthetischen replizierenden Fonds zahlt ein Kontrahent des Fonds dem Fonds die DAX-Performance.
Ich vermute mal, dass das mittlerweile auf täglicher Basis geschieht.
Fällt der DAX, zahlt der Fonds die Verluste an den Kontrahenten.

Der Kontrahent wird sich absichern, z.B. durch den Kauf und das Rollen von DAX-Futures oder durch Kauf von Wertpapierportfolios, die die Wertentwicklung des DAX nachbilden.

Da sich alle Beteiligten, vom Anleger abgesehen, absichern, gibt es in dem Spiel immer eine Partei, die auch die Aktien besitzt und die erhält die Stimmrechte und übt diese aus.

Bei den beliebten physisch replizierenden Fonds kauft sich die Fondsgesellschaft, z.B. Blackrock direkt Wertpapierportfolios, die die Wertentwicklung des DAX nachbilden und verfügt damit auch über die Stimmrechte und übt die auch aus.

Hier liegt der Hund begraben. Bedingt durch den Siegeszug der ETFs bestimmen Fondsgesellschaften und nicht Anleger über die Unternehmenspolitik von Unternehmen.

Getreu' dem Motto "Wer die Party bezahlt, bestimmt die Musik" muss das Recht zu bestimmen, dem Anleger zurückgegeben werde, behaupte ich.

Die Lösung dafür besteht in der Verwendung von Teilstimmrechten an Stelle von Stimmrechten, analog zum Beispiel zum Handel von Bitcoin-Bruchteilen, da hört die Granularität ja nicht schon zwei Stellen hinter dem Komma auf.

Wenn Du also im Dezember z.B. über einen Dax-Fonds-Sparplan "DAX" im Gegenwert von EUR 20,- gekauft hast und dann die Welle der Hauptversammlungen losgeht, hast Du heute nichts zu sagen.
Dein Investitionsbetrag ist so klein, dass Du bei keiner im DAX enthaltenen Gesellschafts einen Anteil von einem Stimmrecht erreichen würdest und selbst wenn Du ETFs für EUR 20 Mio. gekauft hättest, kriegst Du kein einziges Stimmrecht dafür.

Wünschenswert wäre es aber, Du würdest über ein bzw. mehrere Teilstimmrechte verfügen, so dass Du

a) nicht ausübst
b) ausübst
c) einer Person Stimmrechte überträgst
d) Teilstimmrechte einer Firma überträgst

Du könntest Dich zum Beispiel durch die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre vertreten lassen.

Um es plakativ auf den Punkt zu bringen:

Es ist nicht einzusehen, dass Blackrock risikolos auf dem Rücken der deutschen Anleger darüber entscheidet, wie die Unternehmenspolitik der deutschen Unternehmen aussieht.

Damit das Ganze so funktioniert wie ich mir das vorgestellt habe, braucht es Gesetzesänderungen man muss man halt im Haus des Kassenvereins (Verwahrer), heute CBF (Clearstream Banking Frankfurt) IT-technisch ein bisschen Umbauen, eventuell auch bei den Banken.

Und es braucht auch eine Partei, die das unterstützt und die Gesetzesänderung im Bundestag durchbringt.

Wenn das Beispiel einmal in Deutschland läuft, wird es die Menschen im Ausland anstecken, eine höchst sinnvolle Variante der Ansteckung quasi. :-)

Gruß
paranoia

--
Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.


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