Zeit der DHL die Lizenz zu entziehen?
Das liest sich gruselig und chaotisch.
Da war man vor 100 Jahren schon weiter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Weltpostvertrag.
Gut hat das amerikanische Privatunternehmen DHL nicht unterschrieben, muss es sich im Zweifel wohl nicht dran halten.
Wirkt jedenfalls so.
Der Laden kommt mir ziemlich unzuverlässig vor.
Inwiewiet dann ein Staat nicht eine Privatisierung rückgängig machen muss, ist mir schleierhaft, ach so, werden Manche einwenden, dafür muss ein Staat auch erstmal souverän und auf Grundlage einer echten Verfassung und nicht als pseudo 51. Bundesstaat der USA existieren, auch wieder ein scheinbar passender Einwand!
Also mit der Nummer zu kommen, dass man jetzt zur Botschaft muss, ist ja schon der Offenbahrungseid schlechthin.
Verschicken die Gerichte ihre Post denn auch via Botschaft?
Sei dankbar, dass Du im Handelsrecht überhaupt sowas wie Rente kennst!
Hatte unlängst so ein Video gesehen, da war die Empfehlung, einen Dienstleister, der eine inländische Postadresse hat, für die Kommunikation mit Behörden herzunehmen.
Also sämtliche Post geht dann zu 'Deinem Namen' c/o (Scanshop) Müller, Kruxgasse 7, 82456 Garmisch Partenkirchen (Beispeilsweise)
Der bekommt sämtliche Post von Dir (weil Du jedem diese neue inländische Anschrift von Dir mitgeteilt hast) und schickt sie zu Dir sofort per Scan (Umschlag).
Wo Du den Inhalt lesen willst, (Rückmailwunsch von Dir) wird der Brief geöffnet und komplett gescannt und Dir sofort elektronisch übermittelt.
Der Rest landet ungeöffnet im Papierkorb (oder andere Option, wegen Dauer der Zustellung ins Ausland also auch mal Monate unterwegs).
Dem schickst Du dann sämtliche Behördenpost zu und der bringt sie in D zur Post - wahlweise oder bevorzugt per Einschreiben mit Rückschein.
D.h., Du bist real zwar in der DomRep, aber postalisch (als Empfänger oder Sender) immernoch hier!
Man fragt sich langsam, wer das Postgesetz noch kennt oder obs wen juckt (DHL und Konsorten):
§ 12 Zustellung von Briefsendungen
(1) Anbieter haben Briefsendungen an der in der Anschrift genannten Adresse durch Einwurf in eine für den
Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder
durch Aushändigung an den Empfänger zuzustellen. Ist eine Zustellung nach Satz 1 nicht möglich, ist die Sendung
nach Möglichkeit einem Ersatzempfänger auszuhändigen, soweit keine gegenteilige Weisung des Absenders oder
des Empfängers vorliegt.
(2) Kann eine Briefsendung nicht nach Absatz 1 zugestellt oder ausgehändigt werden und erfolgt kein weiterer
Zustellversuch, hat der Anbieter den Empfänger über den erfolglosen Zustellversuch zu unterrichten und zur
Abholung der Briefsendung am nächstgelegenen Hinterlegungsort aufzufordern. Der Anbieter hat die Sendung
am Hinterlegungsort mindestens sieben Werktage zur Abholung bereitzuhalten. Briefsendungen, die nach
Hinterlegung nicht binnen sieben Werktagen abgeholt werden, sind an den Absender zurückzusenden, es sei
denn, der Absender hat mit dem Anbieter etwas anderes vereinbart. Satz 3 gilt auch für Briefsendungen, die
endgültig nicht zustellbar sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Empfänger mit dem Anbieter vereinbart hat, dass er die
Sendungen abholt. Ein Anbieter, der förmliche Zustellungen nach § 61 erbringt, darf mit dem Empfänger die
Abholung von Briefsendungen nur vereinbaren, wenn dieser für die Fälle einer förmlichen Zustellung eine
zustellfähige Anschrift nachgewiesen hat.
(4) Solange die Adresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen ist oder
eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen fehlt, kann der Empfänger
von der Zustellung ausgeschlossen werden. Der betroffene Empfänger ist von dem beabsichtigten Ausschluss zu
unterrichten.
(5) Für Warensendungen, Bücher, Kataloge sowie Zeitungen und Zeitschriften gelten, sofern es sich um
Postdienstleistungen handelt, die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
https://www.gesetze-im-internet.de/postg_2024/PostG.pdf
Überdies wäre natürlich auch noch die Frage zu stellen, inwieweit, wenn Faxe grundsätzlich als Vertragsgrundlage taugen, eine Behörde im Jahr 2025 auf Grundlage welchen Gesetzes, einfach so tun kann, als sei man immernoch im Jahr 1896.
Vielleicht gehts ja dann auch bald wieder, ein Telegramm aufzugeben?
Weil wenn ein (Post-) Beamter vor Ort und man sich ausweist, ist es doch auch eindeutig!
Zur Botschaft wackeln zu müssen finde ich absurd!
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![[image]](https://s20.directupload.net/images/240913/6t4fd92p.jpg)
nur für kurze Zeit: https://telegra.ph/Kleine-Presseschau-2025-06-27-06-27