Gesetzliche Pflicht zur Unterholzbeseitigung?
Hallo Ankawor,
gibt es bei Dir eine strafbewehrte gesetzliche Pflicht, das Unterholz zu beseitigen?
In Frankreich sind das im Minimum 50m, diese Entfernung schließt auch Nachbargrundstücke ein.
Gruß
paranoia
P.S.:
Im Ahrtal hat man diese Praktiken ja aus "Umweltschutzgründen" wohl unterlassen. Der Menschenschutz war da nicht so wichtig. Eher schon der Autoschutz, siehe die Ereignisse um den werten Landrat Pföhler.
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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.