Ist ja nix Neues unter dem Himmel

D-Marker, Rostock (MV), Freitag, 12.09.2025, 10:42 (vor 85 Tagen) @ stokk'1595 Views
bearbeitet von D-Marker, Freitag, 12.09.2025, 10:48

Gibt auch "ständige Nachrichtensperren".

Auch Gesetze, unterschwellig.

Auslegungssache.

Beispiel (im Artikel "Ausnahmen" genannt):

https://www.spiegel.de/start/verschwiegenheitsklausel-zum-gehalt-im-arbeitsvertrag-ist-...

Kontra:

“Das kommt darauf an, in welcher Position man im Unternehmen ist”, erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Wer als Führungskraft oder im Bereich der Personalverwaltung tätig ist, sollte ihm zufolge “tunlichst vermeiden, solche Dinge zu thematisieren”. Macht man es dennoch, drohten etwa eine Abmahnung oder sogar Kündigung wegen Verletzung des Datenschutzes. Auch Bußgelder seien denkbar."

https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/koennen-arbeitgeber-gespraeche-uebers...

Dagegen auch ein paar KI-gestüzte Antworten:

"Ja, Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich untereinander über ihr Gehalt sprechen. Klauseln im Arbeitsvertrag, die solche Gespräche verbieten, sind unwirksam und können nicht als Kündigungsgrund dienen. Allerdings ist das Thema Gehalt sensibel und kann Beziehungen belasten, weshalb ein vertrauensvoller Umgang und Fingerspitzengefühl angebracht sind.
Warum das Recht auf Gehaltsgespräche wichtig ist

Gehaltstransparenz:
Das Recht, über Gehälter zu sprechen, ist ein wichtiger Bestandteil der Gehaltstransparenz. Es hilft, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder anderen Merkmalen aufzudecken.

Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG):
In Deutschland sorgt das Entgelttransparenzgesetz für mehr Lohngleichheit, insbesondere in größeren Unternehmen. Es gibt Arbeitnehmern einen Auskunftsanspruch über die Gehaltsstrukturen.

Was Sie beachten sollten

Vertrauensbasis:
Sprechen Sie nur mit Kollegen, denen Sie vertrauen, um die kollegialen Beziehungen nicht unnötig zu belasten.

Sensibilität:
Seien Sie sich bewusst, dass dies ein sehr sensibles Thema ist. Gehen Sie daher mit Fingerspitzengefühl vor.
Kein Kündigungsgrund:
Ein Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, nur weil Sie über Ihr Gehalt gesprochen haben"


Aber die Interpretation kann manchmal sehr ernst, manchmal lustig ausfallen.


Beispiel:


Du bekommst von Deinem Chef eine Gehaltserhöhung um 1000 Euro.

Du springst im Kreis, schwörst auf Deinen Chef, bedankst Dich zig-fach und versprichst, noch besser zu werden.

Bis zu dem Tag, an welchem Du erfährst, dass alle anderen Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung von 3000 € bekommen haben...

LG
D-Marker (ungeimpft)

--
https://www.youtube.com/watch?v=LqB2b223mOM


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