+1 / genauso ist es, auf den Punkt getroffen.
Aber der schräge Bürger will das so.
Während der sogenannten Willkommenskultur in Deutschland konnten Privatpersonen sogenannte „Kostenübernahmegarantien“ für Flüchtlinge übernehmen. Diese Garantien betrafen insbesondere die Übernahme von Lebensunterhaltskosten für Flüchtlinge, die noch keinen anerkannten Schutzstatus hatten. Als später die Behörden begannen, diese Kosten von den Bürgen einzufordern, gab es vielerorts Proteste und rechtliche Auseinandersetzungen.
Bei anerkannten Flüchtlingen oder wenn die Leistungsfähigkeit der Bürgen überfordert war, konnten die Betroffenen sich an das zuständige Jobcenter oder Sozialamt wenden. Diese Behörden übernahmen dann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, etwa wenn der Bürge nachweisen konnte, dass er zur Zahlung nicht in der Lage war oder die Kostenübernahme eine unzumutbare Härte dargestellt hätte.
In der überwiegenden Zahl der Fälle, insbesondere nach Ablauf der Verpflichtungsdauer oder bei anerkannter Bedürftigkeit, wurden die Kosten durch Sozialleistungen gedeckt – also letztlich durch die öffentliche Hand bzw. den Steuerzahler. Die Gesamtkosten für Flüchtlinge und Asyl betrugen 2023 beispielsweise rund 29,7 Milliarden Euro, die überwiegend vom Bund getragen wurden.
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Fred