Das Prinzip der Gewaltenteilung kann 'Justitia' nicht vom direkten Zugriff der Zentralmacht und der Volksvertreter trennen
Hallo Mirko2
Das
Wenn das Bundesverfassungsgericht seine Unabhängigkeit und kritische Distanz gegenüber den vorgelegten Beweisen verliert, leidet das Vertrauen in die Justiz. der Gewaltenteilung hat ‚Justitia’ vom direkten Zugriff der Volksvertreter getrennt.
ist reine Simulation – es gibt keine Unabhängigkeit und kritische Distanz des Bundesverfassungsgerichtes. Die Justitia steht immer im Dienst der Zentralmachtordnung.
https://archiv.dasgelbeforum.net/ewf2000/forum_entry.php?id=338934 Re: Das Problem ist nicht zu lösen verfasst von dottore, 20.11.2005, 20:33
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→ Hi @Popeye,
Die Frage ist, ob das Problem - im Rahmen einer Demokratie - wirklich unlösbar ist?
Unlösbar. Hat weniger mit dem Rollgriff ins obrigkeitliche Schatzhaus (treasury) zu tun (siehe Zitat, siehe Hoppe) als mit dem Vorfinanzierungsproblem aller Abgabensysteme. In der Geschichte nur die Ausnahme, wo die Herrscher (Eroberer usw.) sich - vorübergehend, da große Macht-Konkurrenz, siehe Weltgeschichte rauf und runter - aus ihren vorab gesammelten Vorräten, Domänen, Reichsgütern, Waffentechnik-Vorsprüngen (Bronze!) usw. finanzieren konnten.
Auch die BRD musste sich 1948 massiv mit neuem Geld vorfinanzieren und sogar das Geld selbst vorfinanzieren (Ausgleichsforderung der Buba). Ein Abgabensystem (und wenn's eins gibt, dann die Demokratie!) kann nicht Einnahmen haben, bevor gewirtschaftet wurde.
Geht schon deshalb nicht, weil Demokratie und Nichtexistenz privaten (Unter-)Eigentums einander ausschließen. In sog. Privateigentümergesellschaften fehlt, was Stämme und Voll-Feudalismen auszeichnet: Die Versorgung der Gesellschafts-Mitglieder; beim Stamm u.ä. gemeinsame Sache des Stammes, im Feudalismus, schon in oikos-Wirtschaften, Sache des Herrn.
Demokratien haben diese Versorgung sozialisiert und wie's um die Rentensysteme und anderen Sozial-Klimbim steht, muss nicht eigens ausgeführt werden.
Die Etathoheit ans Volk zu delegieren bringt’s jedenfalls nicht.
Es kommt zu keinem Etat, somit endet das Abgabensystem in sich. Jeder kann dann machen was er will, Klartext: Sich selbst versorgen, falls er's will. Ansonsten Exitus.
Aber das Prinzip der Gewaltenteilung hat 'Justitia' vom direkten Zugriff der Volksvertreter getrennt.
Wer ernennt die Richter? Was hat Bush gerade erfahren dürfen? Stehen die Justizministerien über oder unter den Richtern? Wie steht's um die Parteibücher der Verfassungsrichter? Böckenförde vs. Kirchhof, Limbach, Papier usw., usw. Was hat es mit dem BVG-mäßig festgeschriebenen Vorrang des Staatsganzen auf sich?
Aber auch die Justiz, die nur dem Gesetz verpflichtet ist, muss vorfinanziert werden. Wo keine Klage kein Richter. Wo nicht geklagt werden kann - wie könnte dann gewirtschaftet werden (Eigentum, Kontrakte)?
Inzwischen haben wir uns auch daran gewöhnt, dass die Geldpolitik unabhängig von einer separaten Institution gesteuert wird.
Kann sie die Demokratie finanzieren? Was passiert, wenn - siehe Geschichte der Hyperinflationen, amerikanische Kolonien (Paper Money, Maryland usw.), französische Demokratie nach 1789 (Assignaten), Deutschland 1920 ff., usw. usw. - Endlos-Liste.
Was spräche dagegen auch den Haushalt durch eine neutrale Institution festlegen zu lassen?
Wo kriegt sie das Geld her, um sich selbst zu finanzieren? Was heißt neutral? Wird sie nicht gewählt? Die Mehrheit wird immer die Institution wählen, die ihr das Meiste zuschanzt. Der Neutral-Traum ist eigentlich schon seit Plato ausgeträumt.
Obwohl ich immer noch dafür plädiere ein absolutes Defizit-Verbot in die Verfassung aufzunehmen.
Wie vorfinanziert sich dann der so verfasste Staat? Erst nachdem er als Staat fungiert (Machtmittelexistenz bzw. -einsatz), kann überhaupt gewirtschaftet werden. Erst nachdem gewirtschaftet wurde, kann es überhaupt zu Staatseinnahmen kommen.
Die alte Verwechslung von Nachher mit Vorher. Oder der Gleichzeitig-Quatsch der sog. Systemtheoretiker. Schon die Input-Output-Analyse ist Unfug, da sie keine Zeitachse nennt. Aus der daraus folgenden Zeitlos-Gleichung 1 = 1 gab's haufenweise Nobelpreise, man denke nur an Herrn Debreu.
Alternativ - und weniger stark: ein Beleihungs-/Refinanzierungs-Verbot für Staatsanleihen.
Deren Kurs dann sofort auf Null fällt. Staatsanleihen sind durch angenommene / erhoffte / vorgetäuschte Steuereinnahmen gedeckt - womit sonst? Können Steuereinnahmen nicht mehr beliehen werden, heißt das im Klartext: Es existieren keine Sicherheiten, da nicht mehr mit Steuern gerechnet wird.
Forderungen ohne sie unterlegende Sicherheiten sind wertlos. Erst recht, wenn die restlich vorhandenen dinglichen Sicherheiten (Tafelsilber) bereits verhökert werden mussten. Siehe UMTS, siehe KfW. Haben wir die letzten Jahre unter dem schönen Titel Privatisierungen reichlich erlebt. Bei Null-Kurs sind weitere Anleihen nicht zu begeben = Staatsende. Venedig lässt grüßen.
Es muss jetzt nur noch einer der (längst toten) Katze die Schelle umhängen. Auch das Märchen vom Kaiser ohne Kleider ist lehrreich. Kindermund tut Wahrheit kund. Meine Kinder wissen längst Bescheid, ihre (Ex)-Klassenkameraden auch: Es ist völlig sinnlos, noch an so etwas wie Heilung zu glauben. Deshalb schwärmen sie auch aus, in die weite Welt, um möglichst jene Plätze zu erhaschen, die's möglichst spät erwischt.
Gruß!
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Wes Brot ich ess, des Lied ich sing und Gruß - Ostfriese