Stimmt, aber

ebbes, Dienstag, 18.06.2024, 13:11 (vor 591 Tagen) @ Steppke2034 Views

trotzdem sind die Chancen geringer, denn eigentlich kann man nur gegen den Bescheid des Finanzamtes mit einer Frist Einspruch einlegen.

Wenn man das versäumt hat, ist man 7 Jahre an die Steuer gebunden, welche das FA ausgerechnet hat mit dem Hebesatz der Gemeinden.

Die Gerichtsurteile könnten also nur die betreffen, welche rechtzeitig den Widerspruch eingelegt haben, ob andere auch nachträglich davon profitieren, ist eine andere Baustelle.

Noch was Allgemeines - einen Einspruch kann man jederzeit zurückziehen ohne Kosten und sonstigen Konsequenzen.

ebbes

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Bafin-gerechte Warnung:
Obwohl ich mehr als 30 Jahre Erfahrung an der Börse habe, habe ich keine Ahnung vom Markt. Macht nicht nach was ich handle. Vertraut der Sparkasse Buxtehude und ihren Anlagetipps.


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