auch ich: Einspruch
Hallo ebbes,
gegen den Grundsteuermeßbetrag sowie Grundsteuerwert hatte ich damals auch fristgerecht Einspruch eingelegt mit der Begründung: deutlich niedrigeren gemeinen Wertes.
Bislang habe ich noch keine Einspruchsentscheidung bekommen.
Gruß Dieter
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Das sektenhafte Denken und Handeln der Grünen und ihrer Anhänger und Wählerschaft ist für Menschen mit gesundem Menschenverstand nur schwer nachzuvollziehen.