Das ist partiell richtig.

Olivia, Samstag, 04.05.2024, 14:31 (vor 14 Tagen) @ Echo1223 Views
bearbeitet von Olivia, Samstag, 04.05.2024, 14:34

In der Regel wird eine Versicherung abgeschlossen. Das hat eine Reihe von Vorteilen, kostet dann aber entsprechend Liquidität. Der größte Vorteil ist, dass die Deckungslücken, die bereits von Beginn an durch unzureichende gesetzliche Vorgaben vorhanden waren..... und die sich dann in den 0-Zins-Jahren zu einem riesigen Deckungsloch entwickelten, anders behandelt werden. Dies macht sich auch in den Versicherungspolicen bemerkbar, denn die ursprünglich berechneten Auszahlungen können i.d.R. nicht eingehalten werden. Werden die Versicherungen z.B. aufgrund von Liquiditätsengpässen oder aufgrund von Zweifeln an der Überlebensfähigkeit des Versicherers aufgelöst, dann sind die Verluste immens.

Oft wird die Rückstellung in der Firma gehalten und dort zur Steigerung der Liquidität verwendet, d.h. sie dient dazu ggf. Bankkredite zu ersetzen. Dann muss sie aber entsprechend verzinst werden.... und die Zinsen lagen bei der Niedrigzinspolitik bis zu 5-6% über dem Marktzins, was in den letzten Jahren bitter war. Immerhin konnte man damit die Banken raus halten.

Was die "Steuerersparnisse" angeht, so habe ich inzwischen den Verdacht, dass es sich um ein Nullsummenspiel handelt. Die Kosten für diese ganze Konstruktion sind so enorm hoch, dass man vmtl. besser dran gewesen wäre, wenn man das alles ohne solche Konstruktionen gemacht hätte. Man ist an den Staat und seine ständig wechselnden Vorgaben in einem Ausmaße gefesselt, wie ich mir das nicht vorstellen konnte..... denn das Geld wurde ja alles selbst erwirtschaftet.

Die Deckungslücken durch die 0-Zins-Politik wurden vom Staat komplett auf die Geschäftsführer-Gesellschafter-Ebene verlagert, indem massiv erhöhte Rückstellungen gebildet werden mußten. Es konnte zwar ein zeitlicher Rahmen gewählt werden, innerhalb dessen diese ZUSATZRÜCKSTELLUNGEN gebildet werden mußten. Das ändert aber nichts an der Sache. Die den beim Abschluß der Pensionsverpflichtungen zugrunde liegenden Berechnungen waren ALLE nur noch Makulatur und wurden durch eine extrem erhöhte Rückstellungssumme ersetzt.

Auch wenn die GmbH z.B. nur noch aufgrund der Pensionsrückstellungen "am Leben" gehalten wird, sind jährliche Berechnungen der Rückstellungsverpflichtungen durch eine Spezialfirma erforderlich. Inzwischen müssen diese Berechnungen sowohl für die Steuerbilanz als auch für die Handelsbilanz erstellt werden, da in beiden Bilanzen ein unterschiedlicher Rückstellungswert ausgewiesen ist.

Auch die Verpflichtung zur Erstellung einer Steuer- bzw. Handelsbilanz bleibt bestehen. Da vielen "normalen" Steuerkanzleien die Thematik zu kompliziert ist (besonders bei vorzunehmenden Veränderungen) bleibt man mit dieser Sache besser bei Wirtschaftsprüfern. Diese haben jedoch in der Regel wechselndes Personal.... d.h. "die Neuen" müssen sich jeweils einarbeiten und produzieren oft Fehler. Die anfallenden Kosten pro Jahr sind beträchtlich und fressen die "ehemaligen Steuervorteile" komplett auf. Diese Konstruktionen waren die schlechteste Investition meines Lebens!

Immerhin gelang es mir persönlich, die zweite Pensionsverplichtung der Firma abzufinden, sodass nur noch meine vorhanden ist.

Und was besonders schön ist: Hat man solche Pensionsverpflichtungen in der Firma, dann ist ein Verkauf SEHR schwierig. Wer will sich schon zu so etwas verpflichten???? In der Regel sind beim Todesfall des Versicherten noch die Erben (Ehefrau/Ehemann/Kinder) zu versorgen. Und ein ganz tolles Schmankerl kommt bei Scheidungen zum Tragen...... wenn dann einer der Ex-Partner für die Neu-Partner des Ex-Partners ebenfalls die Rente erwirtschaften darf..... Viel Vergnügen! :-)

In diesem Falle kann ich auch jedem nur empfehlen, sich bei den jährlich erforderlichen Pensionsrückstellungsberechnungen sowohl die in der Steuerbilanz ausgewiesenen Rückstellungen als auch die in der Handelsbilanz ausgewiesenen Rückstellungen genau anzuschauen.... und auch die ganzen Positionen, wie diese Rückstellungen zustande kommen. Die Summen unterscheiden sich! In den Rückstellungsberechnungen der Handelsbilanz findet man die zusätzlichen Verpflichtungen für die nächsten Jahre (Deckungslücke).

Man kann die Pensionsverpflichtungen auszahlen. Dann entsteht umgehend eine Steuerpflicht. Je nach Höhe kann die beträchtlich sein. Vor etlicher Zeit las ich einmal, dass bei Schließen der GmbH diese Steuerpflicht auf 25 % reduziert werden kann. Mein Wirtschaftsprüfer verneinte das dieses Jahr zwar, aber es war vor Jahren möglich und ich habe nichts darüber gelesen, dass dies aufgehoben wurde. Also steht einiges an Recherchearbeit an..... denn ich glaube den Auskünften nicht :-)

Sind die Pensionsrückstellungen z.B. für die Anschaffung von Maschinen genutzt worden, dann empfiehlt es sich - bei vorhandener Liquidität - dringend, die jährlichen Abschreibungen bis zur Neige zu nutzen, denn im Zweifelsfalle erbringt ein Verkauf der "Wertgegenstände" weniger als man vermutet.

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