Ich bin ja Eurer Meinung, siehe Text. Aber was sagt das Strafgesetzbuch? Müssen die angeblich Geretteten nachgewiesen werden? (Beweislast auf welcher Seite?)owT

BerndBorchert, Sonntag, 28.04.2024, 14:57 (vor 15 Tagen) @ XERXES1367 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Sonntag, 28.04.2024, 15:01

.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung