Darf man diese Rechnung machen? Für 1 Impftoten sind 100 Menschen durch die Impfung vor dem Tod gerettet worden. Deshalb reicht eine Entschuldigung.

BerndBorchert, Sonntag, 28.04.2024, 13:50 (vor 14 Tagen)2561 Views
bearbeitet von BerndBorchert, Sonntag, 28.04.2024, 14:06

Lauterbach wird mit genau dieser Frage konfrontiert und meint, dass eine Entschuldigung des Staates gegenüber den Toten und Angehörigen reicht

https://youtu.be/_dJm--vxkJc (1 min.)

Was sagt das Strafgesetzbuch zu dieser "Arithmetik"? Ich bin mir sicher, dass dafür auf jeden Fall der Nachweis erbracht werden muss, dass tatsächlich die Impfung diese positive Wirkung gehabt hat. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht nachzuweisen ist im dem Sinne wie die Wirksamkeit von Medikamenten nachgewiesen werden muss, mit Versuchsgruppen, von denen die Hälfte ein Placebo bekommt etc.. Aus meiner Sicht würde ich sogar behaupten, dass die Impfung niemanden gerettet hat.

Und selbst wenn der Nachweis erbracht werden könnte, ist der 1 Impftote meiner Meinung nach immer noch ein Strafrechtsfall: Verdacht auf Mithilfe zur tödlichen Körperverletzung, oder so ähnlich formuliert - ich bin kein Jurist. Wer weiss mehr?

Bernd Borchert


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