Meines Erachtens gehören die Verantwortlichen unter Aufhebung ihrer Immunität gerichtlich zu schwersten Strafen verurteilt.

neptun, Donnerstag, 16.11.2023, 23:15 (vor 390 Tagen) @ Olivia1754 Views

Muß man so etwas als kriminelle Handlung begreifen?

Muß? Ich begreife das so.

Nur mal so zum Vergleich: Wulff hat seinerzeit etwas gesagt, Lindner und Habeck haben etwas gemacht.
Und selbst wenn man dem Aufhänger bei Wulff Glauben schenkt, in welchem Verhältnis steht die lächerliche Summe, um die es damals ging, zu den 60 Milliarden?!

Oder ist das bei Regierungen erlaubt und nur bei Bürgern als kriminell zu bezeichnen? Besonders dann, wenn Vorsatz vorliegt?

Das kommt erschwerend hinzu, deshalb braucht es dringend eine Aufhebung der Immunität, damit dieser Vorsatz juristisch nachweisbar wird.

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Immer daran denken: Wer die Altparteien wählt, wählt den Krieg!

"Es zeugt nicht von geistiger Gesundheit, an eine von Grund auf
kranke Gesellschaft gut angepasst zu sein." (Jiddu Krishnamurti)


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