Das könnte Probleme mit sich bringen
Weil, im Verwaltungskonstrukt BRD müssen neben Beamten in höherer Dienstlaufbahn usw. auch Richter neben ihrem Personalausweis auch einen Staatsangehörigkeitsausweis besitzen.
https://dejure.org/gesetze/DRiG/9.html
Sonst hätten sie ja nur die gleichen Rechte wie unwissendes Personal der BRD.
LG
D-Marker