Gestern einen kuriosen Fall betreut; welcher Normalsterbliche soll so etwas wissen:

Echo, Donnerstag, 02.02.2023, 09:55 (vor 439 Tagen) @ Andree1654 Views

Haus das 2022 im Rahmen der Scheidung aus Gemeinschaftseigentum rausgelöst wurde. Das Doppelhaus hat 2 ganzzahlige Hausnummern. Auf der gegenüberliegenden Seite der Straße außerdem eine Wiese, nicht weiter erschlossen aber die Hälfte der Wiese liegt innerhalb des ausgewiesenen Baugebiets... Das Hinterlegen derartiger Umstände lässt das elektronische Formular aber meines Wissens gar nicht zu, denn es liegen 3 verschiedene Arten vor (Bewohnt,Rohbauland,Wiese) doch man darf maximal zwei Werte hinterlegen. Es ist auch total dumm, dass man bei Alleineigentum die Anteilsteile (1/1) angeben muss, was zu allem Übel auch noch Zähler/Nenner bezeichnet wird genau wie die Angabe der Flurstücksnummer, deren Zähler/Nenner aber was ganz anderes ist. Wer denkt sich sowas aus.

Er hat dann einfach für die komplette Wiese die 10€/m² Bodenrichtwert angesetzt die auf der Gemeindehomepage ausgewiesen sind. Das Aktenzeichen der zweiten Hausnummer hat das System geschluckt, das andere nicht. Alles auf sich beantragt, weil er das Haus übernommen hat. Hauptsache erledigt. Warum muss man eigentlich dem Finanzamt erklären wie viel es zu besteuern hat... Hier dient der Mensch dem System, nicht das System dem Menschen


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