Der übliche Amtsschimmel

Echo, Mittwoch, 01.02.2023, 08:37 (vor 443 Tagen) @ Rainer2665 Views
bearbeitet von Echo, Mittwoch, 01.02.2023, 09:25

Die Finanzämter haben direkten Zugriff auf viele Datenbanken.
Trotzdem muss man zu jedem Antrag eine Papierkopie der benötigten Anlagen mitschicken, die man selber natürlich erst aufwändig besorgen muss, weil nur Behörden direkten Zugriff auf jene Datenbanken haben.

Zu allem Übel sind die Formulare so gestaltet dass ich - unabhängig von Sinnhaftigkeit und Höhe gewisser Steuern - einfach nur gefrustet bin. Es ist einfach nur unverständlich und unnötig kompliziert gemacht, nicht zuletzt auch weil es für alle Eventualitäten eine Ausnahme gibt. Wer schon mal Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer für einen kleinen Verein gemacht hat oder selbstständig war und versucht hat das in Eigenregie zu erledigen, dem dürfte der Schlamassel in voller Bandbreite bewusst geworden sein und weiß wie unbeherrschbar monströs Steuerformulare aufgebaut sind. Man müsste quasi Steuerrecht studiert haben um zu wissen was die Formulare von einem wollen. Referenzen auf unverständliche Paragraphen geben dem ganzen noch den letzten Rest (à la "Summe der Geschäftsvorfälle im Sinne des Art. 12 Abs 5 Nr. 4-72 der Neuregelungsverordnung des Einführungsgesetzes der Umsatzsteuer zur Umsetzung der EG Verordnung 2007/242 des europäischen Rates, sofern nicht bereits in Feld 263 erfasst oder bei Wegfall der Organschaft zum Beitritt der neuen Bundesländer in die Bundesrepublik, mit Ausnahme von Teilnehmern am Verfahren nach §12 Nr. 3 der Reverse Charge Richtlinie". Allein schon so einfache Dinge wie Einkäufe im Ausland vs Inland anzugeben sind so komplex (besonders kurios: man muss Umsatzsteuer für EU Rechnungen wie z.B. Google Ads nachzahlen, darf diese dann aber als Vorsteuer in der selben Erklärung erstatten lassen) und ändern ständig die Feldnummer sodass man sich nicht einfach die Vorlagen vom letzten Jahr zu Rate ziehen kann.

Eine Absurdität speziell bei der Grundsteuererklärung: man kann zwar ankreuzen "Anrede: keine Angabe", aber wenn man das macht, dann meckert Elster dass man das nicht machen darf...

Einem Durchschnittsbürger würde ich das meiste was mit Steuer zu tun hat erst recht nicht zutrauen, etwa Rentner. Die Abgabe einer Steuererklärung ist allerdings für viele Bürger Pflicht.

Am Ende ist das Papier geduldig und es genügt meistens, wenn man irgendetwas abgibt dann ist im Finanzamt der grüne Haken dran und gut. So umgeht man übrigens jegliche Zwangsgeldfestsetzung. Und bei Abgabe auf Papier vermeidet man auch die Fehlermeldungen des Elster Programms, juckt dann auch meistens keinen mehr.


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