Tagebuchartige Aufzeichnungen mit genauer Zeit, Art und Intensität der Ruhestörungen dem Vermieter zur Verfügung gestellt?

Wayne Schlegel, Donnerstag, 17.11.2022, 20:15 (vor 497 Tagen) @ Otto Lidenbrock1378 Views

Er sollte schließlich die Chance haben, mit diesen Beweismitteln (in Kombi mit deiner Zeugenaussage), auf den Ruhe- und Hausordnungsstörer einzuwirken bzw. ihn schadenersatzmäßig belangen zu können.

Nur so ist es fair und nur so kann überhaupt ein rechtswirksamer Druck auf den Störer ausgeübt werden. Sehr wichtig also, dass du Beweismittel (Protokoll Zeit, Art, Intensität) übergibst, sonst kann er sich auf den Standpunkt stellen, dass du rechtlich Unmögliches von ihm verlangst.

Möglicherweise (Anwalt fragen) wäre eine Schallpegelmessung vorzunehmen und zu protokollieren. Aktuelle Rechtsprechung? Dem Vermieter selbst ist es, wenn er nicht unmittelbar neben/unter/über dem Störer wohnt, schließlich tatsächlich unmöglich, eine solche Messung durchzuführen. Gemäß Rechtsordnung darf man nichts tatsächlich Unmögliches verlangen.

Andernfalls sehe ich für eine Mietminderung keine guten Erfolgsaussichten. Eine Auseinandersetzung darüber könntest du verlieren und u.U. selbst gekündigt werden können. Tätige Kooperation mit Vermieter ist zielführender. Du begibst dich unterm Strich gleichzeitig in einen Konflikt mit dem Störer und den Vermieter, wobei man natürlich vollkommen nachempfinden kann, in welch einer gestressten Lage du bist. Und dass du es auch schon auf kooperativen Wegen versucht hast (Tagebuch/Protokoll hierzu?).

Auch wenn es unter Stress schwer fällt: Strategisch denken und handeln.

Generell solltest du natürlich einen Fachanwalt für rechtsgenaue Informierung und mögliche Konseuenzen - auch für dich - befragen.

Alles alles Gute - und eine hoffentlich rasche Lösung des schwierigen Problems.


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