Ergänzungsfragen: Im Falle von vertragl. Preisbindungen bei GAS und STROM, die z.B. im Dezember auslaufen, auf die Suche machen oder ohne Tätigwerden auf Grundversorger zurückfallen lassen?
Ergänzungsfragen:
Im Falle von (auslaufenden) vertragl. Preisbindungen bei Gas und Strom, die z.B. jetzt im Dezember auslaufen:
a) Ist da anzuraten, sich vorzeitig auf die Suche zu machen oder ohne Tätigwerden auf Grundversorger zurückfallen lassen?
b) Gibt es Anbieter, die jetzt überhaupt noch Preisbindungen machen oder machen alle einen irgendwoher abgeleiteten Tagespreis als Vertragsgrundlage?