Völkerrechtlich ist das aber nicht nach Mehrheiten geregelt

Manuel H., Montag, 19.09.2022, 21:15 (vor 577 Tagen) @ ebbes3192 Views

Anerkannt ist anerkannt und damit Fakt.

Mich hatte das schon seinerzeit gewundert. Jugoslawien war ein anerkannter Staat, plötzlich sezessionierte eine Provinz (Kroatien), da gab es keinen Volksentscheid und nix, es war einfach eine Truppe Terroristen, Freischärler, was auch immer, finanziert vom Westen, die sich zu den Herren dieser Provinz erklärten und deren Unabhängigkeit.
Es war Genscher, der als Außenminiter der BRD diese Freischärler und deren Regierungs"wünsche" förderte durch Anerkennung dieser "Republik".

Um diese nunmehr "anerkannte" Republik zu schützen, sind wir ohne Kriegserklärung, ohne UNO-Mandat rein und haben im serbischen Teil Jugoslawiens nicht nur militärische Ziele, sondern auch zivile Ziele, sogar international völkerrechtlich besonders geschützte Ziele (die Botschaft der Volksrepublik China) ohne Rücksicht auf zivile Opfer mit Bombern und Raketen pulverisiert während die Lügenpresse ein Kriegsverbrechen nach dem anderen zu Lasten der Serben dreist erfand.

Jahre hinterher ließ sich der Westen seine Kriegsverbrechen insofern legalisieren, indem er die Kriterien, nach der das Selbstbestimmungsrecht der Völker (hier das der Kroaten gegenüber der serbisch dominierten Zentralregierung) so passend gemacht wurde, dass die Kriegsverbrechen des Westens (damals unter Führung der BRD, also seinerzeit der Grünen und der SPD) als gerechtfertig erschienen. So entschied dann auch der Internationale Gerichtshof.

Unter dem Licht der nachträglich verfassten Gesetzgebung zur Rechtfertigung westlicher militärischer Überfälle, ist es nun geradezu grotesk, Russland oder den zwei sezessionierenden ethnisch-russischen Republiken auch nur irgenetwas vorzuwerfen, sicherlich keinen Angriffskrieg oder Überfall.


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