Ich kann nur für den Bereich "Pflege" schreiben ..

Mirko2, Samstag, 18.06.2022, 08:34 (vor 649 Tagen) @ Manuel H.2973 Views

Der AG kann sich nicht mehr herausreden: "Arbeitszeit nach Dienstplan" oder "Überstunden" können angeordnet werden. Es muss auch das Gehalt detailliert aufgeschlüsselt werden und nicht mit der Ausrede: siehe Lohnabrechnung.

Die Fummelei im Dienstplan und die unübersichtliche Lohnabrechnung war mir immer ein Dorn im Auge.

Die neue Verordnung betrifft alle, auch mini/Teilzeit-Verträge.


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