interessante Frage

Manuel H., Montag, 09.05.2022, 12:20 (vor 715 Tagen) @ Mephistopheles2469 Views

Sie werden ja nicht auf hoher See geentert, sondern in den Häfen beschlagnahmt.

Die Besatzung, wenn denn doch welche an Bord, erhält von den neuen Besitzern Hausverbot und wird des Bootes verwiesen. Arbeitsrechtlich bleibt der Arbeitgeber für Lohn und Kündigung verantwortlich und zwar nach den Gesetzen des Landes, unter dem der Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.

Aber das Thema Piraterie ist tatsächlich da. Unabhängig von den Eigentumsverhältnissen ist ein Kapitän eines Schiffes wie Flugzeuges Hausherr und hat das absolute Hausrecht. Meines Erachtens kann ein Kapitän sogar rechtmäßige wie angemaßte Eigentümer von seinem Schiff/Flugzeug entfernen, nicht umgekehrt.
Der Eigentümer, der ja auch Arbeitgeber des Kapitäns ist, muß den Kapitän erst entlassen.

Ich denke aber, bislang wurden die Yachten geraubt, während sich der Kapitän nicht an Bord befand.

Soweit ich weiß, gilt auf Schiffen wie in Flugzeugen das Hoheitsrecht und Rechtssystem des Staates, unter der das Schiff geflaggt wurde. Da aus Kostengründen meist in irgendwelchen korrupten kleinen Bananenrepubliken geflaggt wird, werden die sich nicht wehren, aber die Beschlagnahme eines unter britischer Flagge fahrenden Schiffes in beispielsweise Pakistan, Indien usw. würde sicherlich einen internationalen Konflikt heraufbeschwören, der sich bis zum Einsatz der britischen Navy ausweiten kann.

Wir haben also einerseits die international anerkannte Rechtsstellung des Kapitäns, die eventuell gebrochen wird und den Übergriff auf souveräne fremde Staaten, der bei einer solchen Beschlagnahme veranstaltet wird.

Weiß da einer Näheres?

Der BRD-Zoll hat einmal den Privatjet des thailändischen Königs festgesetzt, da ein Pfändungsersuchen des deutschen Finanzamtes vorlag. Auch da würde mich die Rechtsgrundlage interessieren, die seinerzeit sicherlich gründlich geprüft wurde. Bei den jetzigen Enteignungen fehlen allerdings regelmäßig die Forderungstitel.


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