Impfpflicht - Rechtsschutz durch die GG-Gewerkschaft (GGG)

Manuel H., Sonntag, 03.04.2022, 09:19 (vor 747 Tagen)4479 Views
bearbeitet von Manuel H., Sonntag, 03.04.2022, 09:51

Bei der GG Gewerkschaft ist der Politiker Marcel Luthe federführend.

Aus der Präsenz der GG Gewerkschaft auf facebook
"Trotz Wegfall der meisten Corona-Regelungen wollen einige Häuser und Unternehmen an einer Maskenpflicht festhalten. Eine Gewerkschaft droht bereits mit Klage."
Wer glaubt, ohne jede rechtliche Grundlage im Alleingang erratische "Massnahmen" fortsetzen zu können, wird sich sehr schnell vor Gericht wiederfinden. Das Maß ist übervoll. Wir werden jedes unserer Mitglieder, das von solchen Alleingängen betroffen ist, durch unseren gewerkschaftlichen Rechtsschutz außergerichtlich und gerichtlich unterstützen."

Deren Webseite:
https://www.gg-gewerkschaft.de


Tichys Einblick zur GG Gewerkschaft

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/einrichtungsbezogene-impfpflicht-gesund...


RA Bredereck - welcher Weg geht
Kernthese: Impfunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet nutzlos, da sie erfahrungsgemäß wegen fehlender persönlicher Konsultation angezweifelt und verworfen werden (ob zu Recht oder nicht, sei dahingestellt),
Niedergelassene Ärzte verweigern oft diese Attestierung, da sie den zu erwartenden Besuch eines SEK-Kommandos mit Hausdurchsuchung befürchten und Sanktionen von der Ärtzeaufsicht, Krankenkassen und Gesundheitsämtern.
Ausweg: Gedächtnisprotokolle der Verweigerungen der Ärzte anfertigen.

https://www.youtube.com/watch?v=LbXaLxaAdT8


RA Sohring führt ein besonders unverschämtes Drohschreiben eines Gesundheitsamtes (Bautzen) vor:

https://www.youtube.com/watch?v=0FOp_mgJ5pI


Endlich erstattet mal jemand Strafanzeige:

Zitat
Eine Organisation, die sich gegen solche Irreführungen stellt, ist die Good Governance Gewerkschaft (GGG). Diese reagierte prompt. Sie erstattete Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim gegen das verantwortliche Gesundheitsamt. Darin warf sie dem verantwortlichen Mitarbeiter vor:

„Vorliegend versucht der Verfasser dieser Schreiben die Empfänger zu einer Handlung, der Erstimpfung zu bewegen indem dieser eine – in Wirklichkeit gar nicht bestehende – gesetzliche Verpflichtung dazu behauptet […]. Der Verfasser wirkt so unter Ausnutzung seiner Amtsstellung auf die freie Willensbildung der Empfänger dieser Schreiben ein und kann bewirken, dass diese einen medizinischen Eingriff vornehmen lassen, den sie nach ihrem eigenen, freien Willen gar nicht vornehmen lassen wollen.“

Nach Ansicht der GGG käme damit eine „Körperverletzung im Amt in mittelbarer Täterschaft in Betracht“, gegebenenfalls auch eine „Rechtsbeugung“. Man bitte um eine grundsätzliche Prüfung, ob das Verhalten der verantwortlichen Amtsträger relevant sei, da ein „größerer Personenkreis“ solche Schreiben erhalten habe. Nach Angaben der Gewerkschaft lägen bereits sechs solcher Briefe aus Holzminden vor.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/einrichtungsbezogene-impfpflicht-gesund...


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