Finde im Lastenausgleichsgesetz (LAG) nichts im Zshg. mit Impfschäden. Jemand bessere Augen? (mTuL)

Wayne Schlegel, Samstag, 22.01.2022, 20:54 (vor 796 Tagen) @ der_Chris3398 Views

Das aktualisierte Lastenausgleichsgesetz sieht nämlich vor, dass WIR ALLE mit unserem Vermögen zum Lastenausgleich bei Impfschäden herangezogen werden können (und wohl auch werden).

Die entsprechenden Passagen suche bitte jeder selbst heraus.

Ich konnte nichts dergleichen finden.Dass sowas mal kommen kann, ist nicht ausgeschlossen, gibt immer noch viel umzuverteilen, aber derzeit nix. Hat jemand bessere Augen?

https://www.gesetze-im-internet.de/lag/

Zweckbstimmung des LAG derzeit eine andere:

§ 1 Ziel des Lastenausgleichs
Die Abgeltung von Schäden und Verlusten, die sich infolge der Vertreibungen und Zerstörungen der Kriegs- und Nachkriegszeit oder durch Schäden im Schadensgebiet im Sinne des § 3 Abs. 1 des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes ergeben haben, sowie die Milderung von Härten, die infolge der Neuordnung des Geldwesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes einschließlich Berlin (West) eingetreten sind, bestimmt sich nach diesem Gesetz; die erforderlichen Mittel werden nach Maßgabe dieses Gesetzes aufgebracht (Lastenausgleich).


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