Deine Frage zum Sonderkündigungsrecht bei gewerblichen Gaslieferverträgen
Hallo Manuel H.,
da muss typischerweise gar nichts begründet werden.
Es steht einfach im Vertrag drin, dass z.B. eine Seite das Recht hat, z.B. zu bestimmten Terminen mit x Tagen Vorankündigung den Vertrag zu kündigen.
Für eine solche Asymmetrie gibt es andererseits auch immer einen finanziellen Ausgleich - sonst würde ja niemand solche Verträge schließen.
Dein Kommentar klingt in meinen Ohren so, dass eine Seite mit einer haarsträubenden Begründung den Vertrag nicht mehr erfüllt.
Gruß
paranoia
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Ich sage "Ja!" zu Alkohol und Hunden.