Freigestellt plus fristlose Kündigung

Manuel H., Donnerstag, 02.12.2021, 10:29 (vor 873 Tagen) @ Arbeiter2331 Views

Ersteres bedeutet, Bezahlung ohne arbeiten zu müssen,
fristlose Kündigung leider sofortiger Stopp jeglicher Bezahlung.

Letzteres lässt sich gerichtlich anfechten und ist dann abhängig von individueller Richterentscheidung.
Leider wird sehr unterschiedlich entschieden.
Normalerweise muß ein nachgewiesenes Fehlverhalten erst durch mehrere Abmahnungen geahndet werden, bevor eine fristgemäße oder gar fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann.

Da ihr Fehlverhalten (ungenehmigte Bildaufnahmen auf dem Betriebsgelände) "politisch" ist, rechne ich ihr keine guten Chancen aus. Hilfsweise wird der Arbeitgeber zusätzlich mit "Rufschaden" argumentieren.

Sie braucht gute Anwälte, dann ist der Job zwar trotzdem weg (zerrüttetes Vertrauensverhältnis), aber mit Freistellung zu ordentlichen Kündigungsfristen bei voller Bezahlung plus zusätzlicher Abfindung obendrauf.


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