Wenn das Recht dann bis zur Volljährigkeit von den/dem Sorgeberechtigten ausgeübt wird, zu begrüßen. Dann wäre die Schulinfrastruktur vielleicht nicht so verkommen. (oT) Wayne Schlegel, Mittwoch, 20.10.2021, 16:03 (vor 913 Tagen) @ hörby875 Views (oT)