Wenn das Recht dann bis zur Volljährigkeit von den/dem Sorgeberechtigten ausgeübt wird, zu begrüßen. Dann wäre die Schulinfrastruktur vielleicht nicht so verkommen. (oT)

Wayne Schlegel, Mittwoch, 20.10.2021, 16:03 (vor 913 Tagen) @ hörby875 Views

(oT)


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