Da hast Du die Rechnung ohne den Wirt gemacht, wie es so schön heißt

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 10.10.2021, 04:11 (vor 901 Tagen) @ Mephistopheles3413 Views

Was meine ich damit?

Diese beiden Sätze:

Haben die keine Verwandten? Keine Partner? Keine Eltern? So dass sich der Bestattungsunternehmer darum künnern muss?

Auf den Dörfern, auch hier in Siebenbürgen, de gehen die Uhren noch anders. Da sind entweder die Familienangehörigen da, oder auch spezielle Personen, die im Dorf leben und das üblicherweise übernehmen, die das "Einsargen" eines Toten durchführen. Das besteht aus Waschen, Einkleiden, Gesichtskosmetik (bei offener Aufbahrung), etc.

Das zuhause zu machen, ist in Deutschland u.U. noch möglich, aber da muss man die Vorschriften beachten:

https://www.bestatter.de/wissen/beerdigung-und-bestattung/aufbahrung/

Sobald Verdacht auf ein Tötungsdelikt vorliegt, ist Anzeige zu erstatten. Keine Sorge, die werden ermitteln. Allerdings besteht die Chance, dass man sich damit bei der Polizei ungeheuer beliebt macht. Aber so viel Zivilcourage muss sein

Da wirds schwierig. Den Totenschein stellt üblicherweise der Arzt aus, der den Tod festgestellt hat. Das kann auch der Krankenhausarzt sein. Wenn Du glaubst, dass ein Krankenhausarzt bei einem Impftoten oder Coronatoten einen Verdacht auf ein Tötungsdelikt äußert, dann lebst Du auf einem anderen Planeten.

Natürlich könnte diesen Verdacht auch der Bestattungsunternehmer äußern. Aber was passiert dann:

Das spricht sich herum, und der Mensch wird in Zukunft bedeutend weniger Bestattungen durchführen.

Warum:

Egal, ob es sich um ein jüngeres oder älteres Familienmitglied handelt, derjenige war vorher zum überwiegenden Teil nicht "sterbenskrank", sondern gesund oder mit üblichen Vorerkrankungen behaftet, mit denen er leben konnte. Dann kommt sein Ableben relativ überraschend für die Familie.

Dadurch entsteht ein psychologisches Problem: Zum überwiegenden Teil (es gibt nur wenige Ausnahmen) gehen die engsten Verwandten davon aus, dass der Verstorbene in Würde berdigt werden soll, ohne Aufschneiden, etc. Dazu kommt der Spruch: "das macht ihn/sie auch nicht wieder lebendig", wenn sich da ein Verschulden von Dritten (Impfung, Falschbehandlung bei Corona) herausstellt.

Dazu erinnere ich mich noch gut an ein Gespräch mit einem Chefarzt einer Kinderklinik, der oft zu Gutachten herangezogen wird, wie schwierig es ist, einen Impfschaden "gerichtsfest" festzustellen.


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