Na dann lassen wir uns mal überraschen - Vier Grundrechte sind ausgehebelt, ein fünftes dazu zu nehmen, dürfte sicher nicht schwer sein.

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Montag, 23.08.2021, 14:00 (vor 1028 Tagen) @ solstitium1556 Views

Geimpft, genesen oder getestet: Seit Freitag gilt in NRW fast überall die 3G-Regel.

Geimpft, genesen, getestet: Für die Wahllokale bei der Bundestagswahl gilt das aber nicht.

„Wählen ist ein Grundrecht“(*), sagt der für Wahlen zuständige Sprecher im NRW-Innenministerium auf dpa-Anfrage.

Allerdings rechnet er damit, dass für die Wahllokale eine Maskenpflicht gelten wird.

Dazu werde die Coronaschutzverordnung voraussichtlich noch geändert.

Zudem wird der Bundeswahlleiter Hygieneempfehlungen geben.

(*) Die Unverletzbarkeit der Wohnung, die körperliche Unversehrtheit, die Freizügkeit und die Freiheit der Person liegen schon danieder.

Ist irgendjemandem aufgefallen, dass die neue CoronaSchVO NRW jetzt auch massiv in den Art.8 (1+2) Versammlungsfreiheit eingreift?

Auszug:
[...] Veranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2 500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauenden (Großveranstaltungen) unter Ausnahme von solchen Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes, bei denen voraussichtlich die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sichergestellt ist

Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.

Na dann, viel Spass beim Kontrollieren [[top]]

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Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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