Probier es doch über die Krankassen Versicherungspflicht.

NegaPosi, Dienstag, 27.07.2021, 12:20 (vor 975 Tagen) @ aliter1424 Views

Seit dem 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland für alle Personen. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen und auf die gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich wurde der sogenannte PKV-Basistarif geschaffen, der sich grundsätzlich an den Leistungen und Prinzipien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert.

Pflicht zur Krankenversicherung für alle

Grundsätzlich besteht für alle eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland und dies unabhängig von der Berufs- bzw. Personengruppe:

Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt diese Zuweisung aufgrund der letzten Zugehörigkeit zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme. So sind Betroffene verpflichtet, sich privat absichern zu lassen, sofern sie zuletzt Mitglied in der Privatvorsorge waren. Wer noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund des ausgeübten Berufs zuzuordnen ist (auch Rentner und Studenten). Nach der Krankenversicherungspflicht für Selbständige, Freiberufler und Beamte werden diese Berufe beispielsweise der privaten Krankenversicherung zugeordnet.

https://www.krankenkassenzentrale.de/wiki/krankenversicherungspflicht

Nach Ablauf der studentischen Krankenversicherung
Ausländische Studierende (Incoming)
Mit Beginn des 31. Lebensjahres oder Überschreitung des 14. Fachsemesters gilt:
1) die freiwillige gesetzliche Versicherung mit höheren Beiträgen oder 2) die private Krankenversicherung

https://media.krankenkassenzentrale.de/assets/Merkblatt-Krankenversicherung-Studenten.pdf

Versicherungspflicht als Student
Die studentische Krankenversicherung besteht grundsätzlich bis der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet hat.
https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/krankenkassenbeitraege-fuer-studierende-1/

https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/befreiung-von-der-krankenversicherungspflicht/

Ich würde bei der günstigsten Versicherung deiner Wahl anrufen. Sollten die abwinken, die Versicherungspflicht anführen. Am besten man macht das schriftlich dann müsste man eine schriftliche Antwort bekommen, dann hat man was in der Hand.

Sobald man im Studium über 30 ist gibt es wohl keine ordentliche Regelung.

Man muss Gold für diesen Staat sein. Dann öffnen sich Türen, die vorher noch gar nicht da waren.

Von der Wiege bis zur Bahre ....

Viel Glück :-)

Gruss NP


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