Meldepflicht und statistische Erhebung sind nicht das gleiche. Keine Panik!

Zaphod, Samstag, 12.06.2021, 06:46 (vor 1021 Tagen) @ dersachse2421 Views

Verdachtsfälle sind meldepflichtig.
Die RKI Statistiken entstehen aus den Zahlen aus dem Labor.
Das eine hat mit dem anderen nicht viel zu tun (außer dass nach dem pos. Schnelltest ein Test im Labor folgen muss.)

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste_Fallzahlen_Meldungen.html
"In den Statistiken des RKI werden nur Fälle veröffentlicht, die die Referenzdefinition erfüllen. Das sind COVID-19-Fälle, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittels Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR) oder Erregerisolierung vorliegt (unabhängig vom klinischen Bild). Fälle, bei denen lediglich eine positiver Antigennachweis vorliegt, erfüllen nicht die Referenzdefinition."

Du hast also mit deinem negativen Nachtest sogar zur Senkung der positivquote beigetragen, die inzwischen bei 1,06 liegt (obwohl sie laut paranoia wegen der falschpositivrate im Ringversuch gar nicht unter 1,4 liegen kann, was eben doch möglich ist da positive Testergebnisse auch im Labor erneut getestet werden, um falsch positive zu vermieden).


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