Schlussfolgerung, wenn deine Einlassung rechtssicher ist - kann so auch eine Impfung durchgesetzt werden

Fleet, Tor zum Harz ex NL, Donnerstag, 17.12.2020, 16:16 (vor 1829 Tagen) @ der_Chris4328 Views

Hallo Chris,

vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht.

In den Zusammenhang eine Bitte an alle Beitragsschreiber, sich möglichst gemäßigt auszudrücken.
Diesen Thread möchte ich gerne den in meinem Umfeld Betroffenen zur Verfügung stellen.
Um die Glaubhaftigkeit zu sichern finde ich Ausdrücke wie

"dass das Behördengeschmeiss eine 11 jährige anschreibt"

eher ungeschickt. Aber das nur am Rande.

Vielmehr interessant ist es nun, in Ableitung deiner Darstellung, zu ermitteln, ob eine (Zwangs-Impfung) auf diesem Wege
ebenfalls durchsetzbar ist. Natürlich nur denn, wenn hier die Durchsetzung auf Grund des erwähnten "Bevollmächtigungsgesetzes" rechtssicher ist.

Spannend

Fleet

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"Das ist schön bei den Deutschen: Keiner ist so verrückt, dass er nicht einen noch Verrückteren fände, der ihn versteht." (H. Heine)


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