... ohne vorherigen richterlichen Bescheid??

Ladygent, Freitag, 06.11.2020, 14:47 (vor 2038 Tagen) @ DT3421 Views

Ich dachte, dass für die Quarantäne ein richterlicher Bescheid nötig ist und nicht nur die „Anordnung“ durch das Gesundheitsamt. Wie kann man dann Verweigerer sein, bzw. zwangsweise eingeliefert werden?

Ich kenne niemanden der einen richterlichen Bescheid hat

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In der Politik geschieht nichts zufällig! Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch so geplant war!
>> F.D. Roosevelt <<


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