Fremdschutz

solstitium, Montag, 26.10.2020, 10:36 (vor 1249 Tagen) @ Zooschauer2220 Views

aus dem Netz:

1. Der MNS (umgangssprachlich Maske) dient N I E M A L S dem Selbstschutz
2. Die Vorschrift, wo es zu tragen sei, wird ausschließlich mit dem Fremdschutz begründet.

Nochmal Fremdschutz Fremdschutz Fremdschutz, SONST NICHTS!

Der Park, Du bist allein, niemand, ausser Dein Ehepartner.
Gut, manche werden sich über die Jahre fremd, aber der Fall ist vom Verordnungserlassenden nicht gemeint!

Dein Ehepartner klagt über Atemprobleme - Du befreist ihn.
Genau genommen brauchst Du es aber nicht mal das, kann er allein, weil KEIN FREMDER!

Für die echten Fremden gibts ja den M I N D E S T A B S T A N D

Was aber, wenn Du der Fremde bist?
Es kommt Dir einer entgegen (Polizist) und

DU BEFREIST IHN VON DER MASKENPFLICHT
(oder er umgekehrt)
Oder passt Dich der erforderlichen Massnahme der Unterschreitung der Abstände ergeben, dann an, wenn erforderlich.


So einfach! Und LEGITIM!


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