Das kommt darauf an

Mephistopheles, Freitag, 12.06.2020, 02:37 (vor 2058 Tagen) @ Durran2133 Views

Man muss ja eine Zwischenablesung machen zum 01.07.2020. Keiner weiß welche Summe man dann zu unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen abrechen muss. Nun, warten wir ab. Ich sehe eher ein bürokratisches Monster als eine tatsächliche Steuerentlastung für den Bürger. Im Gegenteil. Es wird natürlich zu Preissteigerungen führen.

Oder glaubt hier wirklich jemand die Bratwurst kostet dann statt 2,50 nur noch 2,46 Euro?

...ob du die Bratwurst innerhalb der Metzgerei kaufst oder am Verkaufsstand vor der Metzgerei. Im einen Fall werden 5,5% Ust. berechnet, im anderen FALL 16%.
Aber frag mich jetzt nicht, in welchem Fall der eine und in welchem Fall der andere Umsatzsteuersatz berechnet wird.

Gruß Mephistopheles


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