(Voll)Automatische Waffen in privaten Händen - USA

Julius Corrino, Sur l'escalier des aveugles, Montag, 01.06.2020, 14:00 (vor 1417 Tagen) @ DT2527 Views

Das Überlassen von vollautomatischen Maschinenwaffen, die an oder nach dem Stichtag (19. Mai 1986) hergestellt worden sind, an Zivilisten stellt für Hersteller, Händler usw. eine Straftat dar, sofern das Bureau of Alcohol, Tobacco, and Firearms (ATF, Bundesbehörde) dem nicht ausdrücklich zustimmt (was nie vorkommt). Grundlage dafür ist das Hughes Amendment, ein in letzter Minute an den Text des "Gesetz[es] zum Schutz der Feuerwaffenbesitzer" (Firearm Owners Protection Act - F.O.P.A.) angehefteter Zusatzparagraph.

Mithin ist der Bestand an von Privatleuten legal besessenen Maschinengewehren also auf dem Stand des 19.05.1986 eingefroren (knapp 176.000 Stück nach offiziellen Statistiken). Ein aufwendiges Genehmigungsverfahren samt an den Bund zu entrichtender Erwerbssteuer war davor aber schon seit 1934 ununterbrochen in Kraft. MGs sind seit '86 zu veritablen Anlageobjekten geworden, die man als Preziosen in Tresoren wegen der unvermeidlichen Wertsteigerung wegsperrt (geht eines wegen Verschleiß doch mal kaputt, ist es nicht legal ersetzbar, der Gesamtbestand sinkt also im Lauf der Zeit).

Was halbautomatische Gewehre wie die zahllosen AR15-Varianten (einmal Abzug betätigen = eine Kugel fliegt vorn raus) angeht: Die meisten, ähh, "Demonstranten", die derzeit die Straßen beglücken, dürften zu einem ganz bestimmten Bevölkerungssegment gehören, welches sich durch seine im Durchschnitt recht beeindruckenden Vorstrafenregister bzw. die Menge an noch nicht vollstreckten Haftbefehlen auszeichnet - und daher bei dem gesetzlich zwingend vorgeschriebenen background check beim Waffenhändler ohnehin durchfallen würde.

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Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari


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