Tempus fugit: BVerfG befristet Bundesbank-Teilnahme an PSPP der EZB auf 3 Monate

Centao, Dienstag, 05.05.2020, 13:07 (vor 2093 Tagen) @ bolte2002 Views
bearbeitet von Centao, Dienstag, 05.05.2020, 13:15

Von Hans Bentzien

FRANKFURT (Dow Jones) - Die Deutsche Bundesbank muss ihre Staatsanleihekäufe im Rahmen des Public Sektor Purchase Programme (PSPP) der Europäischen Zentralbank (EZB) nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) binnen drei Monaten einstellen, wenn nicht der EZB-Rat die Verhältnismäßigkeit des PSPP besser als bisher begründet.

BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle sagte: "Der Bundesbank ist es untersagt, nach Ablauf einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchsten drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse weiter mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen."

Die Verfassungsbeschwerden der Kläger wies das Gericht gleichwohl zurück.

Quelle:Guidants.com

Hallo @bolte,
wahrscheinlich werden sie Mittel & Wege finden, aber das Konfliktpotential steigt erheblich..[[zigarre]]

3. Deutsche Verfassungsorgane, Behörden und Gerichte dürfen weder am Zustandekommen noch an Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von Ultra-vires-Akten mitwirken. Der Bundesbank ist es daher untersagt, nach einer für die Abstimmung im Eurosystem notwendigen Übergangsfrist von höchstens drei Monaten an Umsetzung und Vollzug der verfahrensgegenständlichen Beschlüsse mitzuwirken, wenn nicht der EZB-Rat in einem neuen Beschluss nachvollziehbar darlegt, dass die mit dem PSPP angestrebten währungspolitischen Ziele nicht außer Verhältnis zu den damit verbundenen wirtschafts- und fiskalpolitischen Auswirkungen stehen. Unter derselben Voraussetzung ist die Bundesbank verpflichtet, für eine im Rahmen des Eurosystems abgestimmte – auch langfristig angelegte – Rückführung der Bestände an Staatsanleihen Sorge zu tragen.

Die EZB will ja antworten.. lt. Guidants.

Gruß,
CenTao


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