Aufkauf von Staatsanleihen durch EZB teilweise verfassungswidrig mL

Centao, Dienstag, 05.05.2020, 10:58 (vor 2093 Tagen)2199 Views
bearbeitet von Centao, Dienstag, 05.05.2020, 11:03

Das Bundesverfassungsgericht[/color] hat mehreren Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes EZB-Anleihenkaufprogramm heute zum 05.05.2020 stattgegeben. Die Beschlüsse seien kompetenzwidrig. Bundesregierung und Bundestag hätten die Kläger in ihren Rechten verletzt.

Der Aufkauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) verstößt teilweise gegen das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag.

Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer sind unter anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd Lucke.

Quelle: Welt/dpa-infocom

Wie die BuReg da wieder raus findet, ist mir völlig schleierhaft. Dies war auch @dottore klar.
Ohne Notgesetzgebung oder andere Tricks finden die Eurobonds nicht statt, oder eben gegen die Verfassung.

"Im äußersten Fall könnte das Verfassungsgericht der Deutschen Bundesbank untersagen, sich an den Anleihenkäufen zu beteiligen. Das hätte spürbare Auswirkungen, denn die Bundesbank ist größter Anteilseigner der EZB - fiele sie aus, wäre mit einem Schlag etwa ein Viertel des Kaufvolumens weg. Das realistischere Szenario dürfte sein, dass die Richter Bedingungen formulieren, die für eine deutsche Beteiligung an den Käufen künftig erfüllt werden müssen."

Gruß,
CenTao


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