NEU: KenFM am Set: Gespräch mit Prof. Dr. Sucharit Bhakdi zu Covid-19

werneralfons @, Montag, 20.04.2020, 04:59 vor 2110 Tagen 2049 Views

Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland ist historisch einmalig. Noch nie war es Millionen Bürgern verboten, sich in Parks oder auf öffentlichen Plätzen zu versammeln. Wer es dennoch tut, sprich, wer den Mindestabstand von 1,5 m zu einem anderen Menschen unterschreitet, kann von der Polizei belangt werden.

Art. 8 des GG wurde auf unbeschränkte Zeit außer Kraft gesetzt. Legal, also verfassungskonform ist das nicht, was auch der ehemalige Innenminister Gerhard Baum im ARD-Magazin Monitor vom 2. April bestätigte. Wie aber kann das sein? Wie kann es sein, dass sich Bundeskanzlerin Merkel nicht an die Verfassung hält, ohne dafür belangt zu werden? Ist das noch ein Rechtsstaat oder eher die Vorstufe einer Diktatur, die Covid-19 als Trojanisches Pferd benutzt, um das Land dauerhaft und unbegrenzt nach Regel zu regieren, die vom Souverän, dem Volk, überhaupt nicht autorisiert wurden.

https://kenfm.de/kenfm-am-set-gespraech-mit-prof-dr-sucharit-bhakdi-zu-covid-19/

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werneralfons

Das Grundgesetz falsch verstanden

Otto Lidenbrock, Montag, 20.04.2020, 09:09 vor 2110 Tagen @ werneralfons 1594 Views

Die aktuellen Einschränkungen unserer nominellen Grundrechte zeigen ganz deutlich, was unsere sogenannte "Demokratie" in Wirklichkeit wert ist, nämlich noch nicht einmal das Papier, auf das sie gedruckt ist. "Grundrechte" sollten eigentlich das bedeuten, wonach man ihnen ihren Namen gegeben hat: Es sollte sich um grundsätzliche Rechte handeln, die jeder Bürger besitzt und die ihm in keinem Fall eingeschränkt oder gar ganz genommen werden können.

Unser Grundgesetz handelt zwar von vielen "Grundrechten", schränkt diese aber intrinsisch ein, indem z.B. in Artikel 8 Abs. 1 GG die Versammlungsfreiheit postuliert wird, diese aber in Abs. 2 schon wieder eingeschränkt wird, indem andere Gesetze, die diese Freiheit beschneiden, angeführt werden.

Gleiches gilt auch für Artikel 2 Abs. 2 GG, der eigentlich jedem Bürger das eigentlich selbstverständliche Recht auf körperliche Unversehrtheit garantiert, dieses aber im Nachsatz gleich wieder kassiert.

Unser Grundgesetz und die darin enthaltenen vermeintlichen "Grundrechte" können also in vielen Bereichen durch andere Gesetze außer Kraft gesetzt werden, so, wie wir es augenblicklich erleben.

Die wenigen Demonstranten, die bei den wenigen "Demos" ihr "Grundgesetz" vor sich her tragen, sind deshalb ziemlich traurige Gestalten, denn sie haben ihre "Grundrechte" offensichtlich völlig falsch verstanden.

Grundrechte-Einschränkung

Falkenauge @, Montag, 20.04.2020, 09:27 vor 2110 Tagen @ Otto Lidenbrock 1375 Views

Eine Einschränkung darf keine Aufhebung sein.
Du hast Art. 19 GG nicht gelesen, der die Art der Einschränkung behandelt.
In Abs. 2 heißt es: "In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Das aber ist hier bei diesen Corona-Verordnungen der Fall.

Artikel 19 GG ist ein Offenbarungseid

Otto Lidenbrock, Montag, 20.04.2020, 09:47 vor 2110 Tagen @ Falkenauge 1416 Views

Das Artikel eines "Grundgesetzes" überhaupt durch andere Gesetze, die die Legislative beschließt, eingeschränkt werden kann, widerspricht nach meinem Empfinden dem Gedanken grundlegender Rechte.

Der Artikel 19 GG ist im Grunde der Offenbarungseid unseres Grundgesetzes.

Die Formulierung in Artikel 19 Abs. 2 GG, nach der "ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt in keinem Falle angetastet werden darf", ist so schwammig formuliert, dass es geradezu ein Fest für Verfassungsrichter darstellt, bei Klagen im Sinne der Regierung zu entscheiden.

Und gerade diese Situation erleben wir gerade: Ein sogenanntes "Grundrecht" wird durch andere Gesetze der Regierung praktisch aufgehoben, das Verfassungsgericht weist gleichzeitig Klagen gegen diese Aufhebung ab.

Unser aktuelles Hauptproblem ist ganz klar das völlige Fehlen einer kritischen Instanz.

Die Regierung macht, was die Kanzlerin möchte, die Medien (lange Jahre vermeintlich unsere "4. Gewalt") sind zu 100% auf Regierungskurs, die Opposition hat sich komplett verabschiedet und die Verfassungsrichter geben dem Treiben ihren Segen.

Demokratie at it's best ...

Merkel, Regierung und VerfG begehen ein doppeltes Staatsverbrechen

Tempranillo @, Montag, 20.04.2020, 10:07 vor 2110 Tagen @ Otto Lidenbrock 1341 Views

Und gerade diese Situation erleben wir gerade: Ein sogenanntes "Grundrecht" wird durch andere Gesetze der Regierung praktisch aufgehoben, das Verfassungsgericht weist gleichzeitig Klagen gegen diese Aufhebung ab.

Wichtig wäre, zu erkennen, daß nur die Rechte der Deutschen eingeschränkt werden, aber nicht die der illegal, also auf kriminelle Weise hereinflutenden Migranten.

Wir haben es also mit einem doppelten Staatsverbrechen zu tun. Nicht nur, daß die Grundrechte aufgehoben werden, Merkel, Bundesregierung und die Karlsruher Huren gehen dabei so vor, daß sie Deutsche rassisch diskriminieren.

Anfang März 1998, als das BVG die erste Euro-Klage Prof. Hankels abgewiesen hat, ist mir klargeworden, wenn das Grundrecht auf Schutz des Eigentums nicht mehr gilt, kann man abwarten, bis weitere Grundrechte außer Kraft gesetzt werden.

Demokratie at it's best ...

Exakt!

Vollendet wird die Demokratie erst sein, wenn sie die letzten Reste Deutschlands aufgelöst und uns ausgerottet haben werden.

Zur Einschätzung des Grundgesetzes und sonstiger *Rechte* bitte ich, einen kurzen Blick auf meine Signatur zu werfen.

Tempranillo

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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Wer einen Anspruch auf Grund- und Menschenrechte hat

Tempranillo @, Montag, 20.04.2020, 11:22 vor 2110 Tagen @ Tempranillo 1061 Views

bearbeitet von Tempranillo, Montag, 20.04.2020, 11:28

Dieser Weltbürger wäre ein instruktives Beispiel:

https://democratieparticipative.me/mais-toi-tu-nas-pas-fini-davoir-le-statut-humain-enc...

Er kotzt seinen Haß auf Marine Le Pen aus, für die er keinerlei Respekt empfinde. Sie sei kein Mensch. *Du hast Deinen Status als Mensch noch nicht erreicht.*

Anschließend läßt er es rocken und klopft auf die Buschtrommel des Antirassismus und Antinationalismus:

*Du bist Rassistin und Nationalistin. Du bist keine Französin, du bist Rassistin.*

Was uns dieses Video zeigt, begann am 8. Mai 1945, dem Marshall-Plan, Elvis Presley, Beatles, Stones, Hollywood, US-Fernsehserien und -formaten, Poppers Open Siciety sowie dem die Wirtschaftswissenschaften monopolisierenden Libertarianismus.

Tempranillo

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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Jein.

nereus @, Montag, 20.04.2020, 09:43 vor 2110 Tagen @ Otto Lidenbrock 1371 Views

Hallo Otto!

Du schreibst: "Grundrechte" sollten eigentlich das bedeuten, wonach man ihnen ihren Namen gegeben hat: Es sollte sich um grundsätzliche Rechte handeln, die jeder Bürger besitzt und die ihm in keinem Fall eingeschränkt oder gar ganz genommen werden können.

Da wurde vermutlich das Grundgesetz nicht ganz verstanden. [[zwinker]]

Unser Grundgesetz handelt zwar von vielen "Grundrechten", schränkt diese aber intrinsisch ein, indem z.B. in Artikel 8 Abs. 1 GG die Versammlungsfreiheit postuliert wird, diese aber in Abs. 2 schon wieder eingeschränkt wird, indem andere Gesetze, die diese Freiheit beschneiden, angeführt werden.

Das ist auch völlig normal.
Ich will das einmal für das Thema Kfz am BGB und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) kenntlich machen.

Nach dem BGB ist der Halter eines Fahrzeugs zum Schadenersatz verpflichtet und zwar in unbegrenzter Höhe!
Das StVg grenzt die Haftung aber bei Personenschäden auf 5 Millionen € und bei Sachschäden 1 Millionen € ein.
Um dieses noch immer riesige Problem zu lösen (vermutlich war die Haftung damals geringer) wurde die Haftpflichtversicherung (in diesem Fall die Kfz-Haftpflicht) im Dritten Reich [[freude]] "erfunden", damit der Einzelne ein solches Risiko auch schultern kann.
Der Kfz-Halter bekommt einerseits die Möglichkeit das Risiko zu schultern, wird aber andererseits zur Pflichtversicherung gezwungen.

Das BGB fungiert hier quasi als allgemeiner Rahmen wobei die Spezialgesetze dann wieder einschränkend wirken.
Im konkreten Fall müssen dann wiederum Richter den jeweiligen Einzelfall entscheiden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

Ähnliches gilt für das Grundgesetz.
Etwas komplexer ist die Sache also schon.

Was jedoch nicht heißt, daß der Staat und seine Interessengruppen gerne das Recht so beugen, wie es ihnen am besten in den Kram paßt und dann auch noch Richter finden, die dieses Unrecht dann legitimieren.
Frag mal die Kanzlerin , wie man so etwas macht.
Die kennt sich ganz hervorragend damit aus. [[wut]]

mfG
nereus

Autofahren ist aber kein Grundrecht

Otto Lidenbrock, Montag, 20.04.2020, 10:03 vor 2110 Tagen @ nereus 1183 Views

Das ist auch völlig normal.
Ich will das einmal für das Thema Kfz am BGB und dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) kenntlich machen.

Nach dem BGB ist der Halter eines Fahrzeugs zum Schadenersatz verpflichtet und zwar in unbegrenzter Höhe!
Das StVg grenzt die Haftung aber bei Personenschäden auf 5 Millionen € und bei Sachschäden 1 Millionen € ein.
Um dieses noch immer riesige Problem zu lösen (vermutlich war die Haftung damals geringer) wurde die Haftpflichtversicherung (in diesem Fall die Kfz-Haftpflicht) im Dritten Reich [[freude]] "erfunden", damit der Einzelne ein solches Risiko auch schultern kann.
Der Kfz-Halter bekommt einerseits die Möglichkeit das Risiko zu schultern, wird aber andererseits zur Pflichtversicherung gezwungen.

Das BGB fungiert hier quasi als allgemeiner Rahmen wobei die Spezialgesetze dann wieder einschränkend wirken.
Im konkreten Fall müssen dann wiederum Richter den jeweiligen Einzelfall entscheiden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.

Ich sehe hier keine Einschränkung der grundgesetzlich garantierten Freiheiten. Wenn jemand einen anderen schädigt, muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Das er dazu ggf. nicht in der Lage ist, ändert an diesem uralten Prinzip nichts. Wenn er ein Kraftfahrzeug in Betrieb nimmt, erhöht er sein Risiko, jemand anderem möglicherweise Schaden zuzufügen enorm. Um dieses Risiko tragbar zu machen, wurde die Haftpflichtversicherung erfunden. Sie ist logischerweise eine Pflichtversicherung, weil ein freiwilliger Abschluss zu einer Gefährdung von Geschädigten führen würde.

Der obligatorische Abschluss einer solchen Versicherung ist aber nach meinem Empfinden kein Eingriff in Grundrechte, denn es steht jedem frei, ein Kraftfahrzeug in Betrieb zu nehmen. Das Besitzen und Benutzen eines Kfz ist kein Grundrecht, man kann auch prima ohne Auto leben, ohne das die "freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit" eingeschränkt wird.

Auch wenn manche sich ein Leben ohne Auto schon gar nicht mehr vorstellen können.


Ähnliches gilt für das Grundgesetz.
Etwas komplexer ist die Sache also schon.

Was jedoch nicht heißt, daß der Staat und seine Interessengruppen gerne das Recht so beugen, wie es ihnen am besten in den Kram paßt und dann auch noch Richter finden, die dieses Unrecht dann legitimieren.
Frag mal die Kanzlerin, wie man so etwas macht.
Die kennt sich ganz hervorragend damit aus. [[wut]]

Richtig! Das Grundgesetz ist offensichtlich noch nicht einmal mehr der grobe Rahmen, innerhalb dessen regiert werden muss, sondern nur noch hübsche Schminke für ein ständig autoritärer werdendes System.

Vorschlag für zwei Überlegungen

Tempranillo @, Montag, 20.04.2020, 10:36 vor 2110 Tagen @ werneralfons 1226 Views

Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland ist historisch einmalig. Noch nie war es Millionen Bürgern verboten, sich in Parks oder auf öffentlichen Plätzen zu versammeln. Wer es dennoch tut, sprich, wer den Mindestabstand von 1,5 m zu einem anderen Menschen unterschreitet, kann von der Polizei belangt werden.

Art. 8 des GG wurde auf unbeschränkte Zeit außer Kraft gesetzt. Legal, also verfassungskonform ist das nicht, was auch der ehemalige Innenminister Gerhard Baum im ARD-Magazin Monitor vom 2. April bestätigte. Wie aber kann das sein? Wie kann es sein, dass sich Bundeskanzlerin Merkel nicht an die Verfassung hält, ohne dafür belangt zu werden? Ist das noch ein Rechtsstaat oder eher die Vorstufe einer Diktatur, die Covid-19 als Trojanisches Pferd benutzt, um das Land dauerhaft und unbegrenzt nach Regel zu regieren, die vom Souverän, dem Volk, überhaupt nicht autorisiert wurden.


Um endlich zu verstehen, in welcher Art von Staat wir leben, schlage ich folgendes vor:

Bitte überlegt Euch, ob es in der Zeit zwischen 843 (Vertrag von Verdun) und dem 20. Januar 1942 (Wannsee-Konferenz) eine Form deutscher Staatlichkeit gegeben hat, sie so kriminell oder gar krimineller gewesen ist wie die OMF-BRD, und ob das kriminellste Stück Sch..., von dem Deutschland in den knapp 1.200 Jahren seines Bestehens regiert wurde, mit Vornamen Adolf heißt oder nicht vielleicht doch Angela?

Wünsche frohes Forschen und Erkennen, gerade heute, am 20. April!

Großartig zu forschen wäre überhaupt nicht nötig. Es reicht, sich eine Liste zu machen, links die Verbrechen Hitlers, rechts die Angela Merkels, wobei als Vebrechen Verstöße gegen geltendes (!) Recht zu gelten hat, nicht nachträglich erlassenes oder die Inhalte der alliierten Kriegs-, Haß- und Mordhetze.

Tempranillo

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*Die Demokratie bildet die spanische Wand, hinter der sie ihre Ausbeutungsmethode verbergen, und in ihr finden sie das beste Verteidigungsmittel gegen eine etwaige Empörung des Volkes*, (Francis Delaisi).

Keine unabhängige Justiz, daher nur eine logische Entwicklung

Socke ⌂ @, Montag, 20.04.2020, 20:16 vor 2110 Tagen @ werneralfons 803 Views

Wie kann es sein, dass sich Bundeskanzlerin Merkel nicht an die Verfassung hält, ohne dafür belangt zu werden?

Ist doch ganz einfach: Weil D keine unabhängige Justiz hat. So gibt es also keinen, der eine Klage durchziehen würde.
Es fing doch schon 2015 an: 2 millionen-facher Verfassungsbruch und alle Klagen deswegen abgewiesen oder eingestellt.
Und wer es dennoch wagt, die Obrigkeit, die Reg. zu kritisieren, wird als "Rechter", "Reichsbürger", "Verwirrter" abgestempelt und abgeurteilt oder halt in die Psychatrie gesteckt.

Warum haben denn die Verantwortlichen so eine Heidenangst, dass man ihnen ans Leder will? - Weil sie genau wissen, dass das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs.4 GG anwendbar ist. Die zittern also um ihre Posten.

--
Notquartier für das Gelbe:
http://derclub.xobor.de/
(Im Falle von Störungen beim Gelben soll dies nur als "Info-Kanal" dienen, bis das Gelbe wieder erreichbar ist, siehe hier)
https://www.dasgelbeforum.net/index.php?id=509208

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