Entschädigungen

Falkenauge, Mittwoch, 08.04.2020, 12:45 (vor 1479 Tagen) @ Chewbaka2078 Views

Dass Entschädigungen im Epidemiegesetz nicht vorgesehen sind, daraf kommt es nicht an.

„Die ökonomischen Schäden, die Selbständige und Unternehmer durch staatliche Verbote erleiden, sind hier nicht Folgen einer Naturkatastrophe, sondern Folgen staatlicher Eingriffe. Nicht ein Blitz ist in dem Laden eingeschlagen, der nichts mehr verkaufen darf, nicht ein Hochwasser hat ihn überschwemmt, sondern der Staat mit seiner Corona-Verordnung ist die Ursache seiner Verluste. Deshalb können die Betroffenen nicht mit Hilfen auf der Basis staatlicher Mildtätigkeit abgespeist werden. Freiberufliche Musiker, die nicht mehr auftreten können, weil es Veranstaltungsverbote gibt, Gastwirte, die ihre Wirtschaft schließen mussten, Einzelhändler, die ihre Läden nicht mehr öffnen dürfen, erleiden ihre Schäden durch die staatlichen Verbote. Sie haben deshalb einen Anspruch auf Entschädigung; Kredite können das nicht ersetzen.“ (Staatsrechtler Prof. Dietrich Murswiek)

Siehe hier.


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