Erläuterungen Notverordnung...
1.Absatz:
Die im In- und Ausland zum Schutz der Gesundheit erlassenen Massnahmen sind mit z. T. einschneidenden Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft verbunden. Ursache sind nicht die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen, sondern die weltweite Pandemie. Ziel des Massnahmenpakets ist es daher nicht, Entschädigungen für behördliche Massnahmen zu leisten. Solche Entschädigungen sind im Epidemiengesetz auch ausdrücklich nicht vorgesehen.
bin kein Jurist: bedeutet das also, dass nach Ende der Pandemie Beschwerden am Salzamt einzubringen sind?
mit besten Grüßen
aus dem sonnigen Wien
Chewbacca