Fachanwaltskanzlei BAHNER kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an.
Fachanwaltskanzlei BAHNER kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an:
http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf
Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.
Insbesondere muss der Bundesgesundheitsminister Spahn endlich diejenigen – bislang versäumten - Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium ganz aktuell in der Neu-fassung des Infektionsschutzgesetzes verpflichtet wurde:
Der seit 70 Jahren einmalige Shutdown, zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt, verletzt in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regierungshandeln zerstört sämt-liche Prinzipien unserer Verfassung und unseres Rechtsstaats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jährigen Bestehen des Grundgesetzes so stolz gefeiert haben.
Ein tapfere Frau!
Mal sehen, welcher Volldepp (= Journalist) sie als erstes diffamiert.
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"Wenn ihr euch fragt, wie es damals passieren konnte:
weil sie damals (...)."
Henryk Broder