Beim Finanzamt gibt es auch ges. Regelungen zum Zinssatz bei Stundung.

Dieter, Freitag, 27.03.2020, 16:56 (vor 1490 Tagen) @ Dionysos747 Views

Meines Erachtens wäre es zu überlegen, ob nicht alle, die gerade wg. Corona arbeitslos werden oder finanz. Einschnitte wg. Kurzarbeit haben, die nächsten Zahlungen an den Beitragsservice für Funk/Fernsehen einstellen.

Dürfen die unter diesen Bedingungen dann überhaupt vollstrecken? Wenn nicht fallen auch keine Kosten an.

Gruß Dieter


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