Eigenbeteiligung auf Null drücken

Talleyrand ⌂, Freitag, 13.03.2020, 19:38 (vor 2159 Tagen) @ nereus625 Views

Servus nereus,


Du mußt schon zur Stelle gehen, wo explizit die Corona-Situation angesprochen wird.

Zitat
"werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 %, bei Investitionen sogar bis zu 90 %. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind."
stammt aus der aktuellen Seite der KfW.

Das ist so zu verstehen:
Wenn ich als Unternehmer Betriebsmittel verbrauche,übernimmt der Staat 80 %, wenn mir diese Betriebsmittelkosten durch Corona keine Gewinne erwirtschaften.
Wenn ich als Unternehmer investiere, übernimmt der Staat 90 %, wenn mir wegen Corona das Investment keine Gewinne erwirtschaftet.

Es obliegt nun jedem Unternehmer, nachzuweisen, daß er keine Gewinne erwirtschaften konnte. Das dürfte für die überragende Mehrzahl ein Leichtes sein.


Noch zu den fehlenden 10, respektive 20 %.

Jeder Unternehmer wird Wege finden, durch höhere Zahlen seine Eigenleistung auf Null zu reduzieren.
(Beispiel: Ich habe einen Betriebsmittelbedarf von x. Ich beantrage einen Kredit von x + 20%; dannn weise ich nach, daß x+20% angefallen sind und nicht durch Gewinne wiedererwirtschaftet wurden.
Ergebnis: Staat trägt Kosten in Höhe von x + 20 % - 20 % = x.

Gruß
T

--
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