Schön wär's, doch ich lese das anders.

nereus, Freitag, 13.03.2020, 18:11 (vor 2163 Tagen) @ Talleyrand601 Views

Hallo Talleyrand!

So stehts bei der Frage nach der Haftungsfreistellung.

Beim KfW-Unternehmer­kredit steht die KfW Ihrem Finanzierungspartner auch als Risikopartner zur Verfügung.
Wird eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragt, bedeutet dies, dass Ihr Finanzierungspartner nur noch 50 % des Ausfallrisikos trägt.

Die Haftungsfreistellung fördert so die Bereitschaft Ihres Kreditinstituts, einen KfW-Kredit zu vergeben.
Als Kreditnehmer stellen Sie bankübliche Sicherheiten, deren Art und Umfang Sie mit Ihrem Kreditinstitut vereinbaren. Grundsätzlich wird bei Krediten mit Haftungs­frei­stellung zumindest das Investitionsgut als Sicherheit herangezogen.

Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.

Quelle: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzi...

D.h. für mich übersetzt, die den Kredit gebende Bank wird zur Hälfte rausgepaukt, wenn es in die Hose geht, aber der Darlehensnehmer wird in jedem Fall zahlen müssen.
Anderes hätte mich auch sehr gewundert, denn das hätte alle Schleusen geöffnet und Millionen von Unternehmern hätten sich eine ganz tolle neue, höchst innovative Geschäftsidee ausgedacht. [[zigarre]]

Die Regierung ist zwar etwas deppert, aber ganz so bekloppt ist sie dann doch nicht. [[zwinker]]

mfG
nereus


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