Ist doch schon ..

Socke ⌂, Donnerstag, 20.02.2020, 18:40 (vor 1534 Tagen) @ BerndBorchert1302 Views

Alle sind sich einig: Es sind Beleidigungen und sollen solche sein. Zeit, sie in den Katalog aufzunehmen.

Der Unterschied ist nur, wenn ein Linker das zu einem Bürgerlichen (ugs.: "Rechter") sagt, wird das vor Gericht gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen, die Klage abgewiesen, oder falls doch verhandelt, als zulässige "Meinungsäußerung" gewertet ohne Verurteilung.
Äußert sich aber ein Bürgerlicher mit solchen Vokabeln gegenüber einem Linken, dann ist es Beleidigung und mehr und wird vor Gericht geahndet.
Eine schöne 2-Klassen-Justiz haben wir auch in diesem Fall!


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