"den Staat verbanken" ...
Guten Tag an Alle !
2008 war das Jahr des großen Durchkärcherns im Gelben Forum, weshalb auch immer. Etliche User wurden weggespült, manche versentlich, andere forciert, wie es Kärcher und ihre Bediener halt ermöglichen.
Auch ich wurde in 2017 "weggespült".
Einige der Ex-User sind inzwischen verstorben: Außer Prinz Eisenherz noch Reinhard Deutsch und dann noch [............] Sicher würden/werden mir noch weitere einfallen und noch sicherer würden sich die Leser an viele weitere User aus dieser Zeit erinnern.
Mit PE habe in jener Zeit in einem anderen Finanzforum öfters diskutiert. Er war stark, sachlich und hilfreich. Ich erinnere auch noch an Dividendenjäger, Faultier oder freidenk (= Onkel Otto ?).
Prinz Eisenherz publizierte am 26.11.2008 folgenden (ot-)Satz: "Die einen wollen die Banken verstaatlichen und die anderen den Staat verbanken" (Forums-Thema!). Der Satz hat m.M.n. bis heute nichts an Aktualität eingebüßt, ...
Jawohl, absolut! Deshalb komme ich gleich zum Thema :
Der Staat ist per se eine Zentralbank, und umgekehrt - u.a. um eine eigene Staatswährung, das gesetzliche Zahlungsmittel zu emittieren. Wenn er es nicht wäre und nicht täte, könnte er kein souveräner Staat sein .. sondern nur eine Marionette eines anderen Staates oder privater Iinteressengruppen.
Das Grundgesetz schreibt dem Gesetzgeber die Einrichtung einer (staatseigenen) Zentralbank explizit vor - im Art. 88 GG :
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=137457,107
"Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank. Ihre Aufgaben und Befugnisse können [ müssen aber nicht! - Anm. @Beo2 ] im Rahmen der Europäischen Union der Europäischen Zentralbank übertragen werden, die unabhängig ist und dem vorrangigen Ziel der Sicherung der Preisstabilität verpflichtet."
Die Aufgaben der Bundesbank sind im Gesetz über die Deutsche Bundesbank (BBankG) ziemlich "(un)genau" geregelt :
https://www.bundesbank.de/resource/blob/598136/dcaaa3edf096b057757746ac446dd311/mL/gese...
"§ 2 Rechtsform, Grundkapital und Sitz
Die Deutsche Bundesbank ist eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts. Ihr Grundkapital im Betrage von 2,5 Milliarden Euro steht dem Bund zu. Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main."
https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_die_Deutsche_Bundesbank
"Das Gesetz wurde am 26. Juli 1957 erlassen und beendete das zweistufige Zentralbanksystem in der Bundesrepublik. Die Umgestaltung der Bank deutscher Länder, der Landeszentralbanken sowie der Berliner Zentralbank zur Bundesbank, als Währungs- und Notenbank der Bundesrepublik, schuf eine Einheitsbank mit den Landeszentralbanken als Hauptverwaltungen. Der Auftrag an den Gesetzgeber ergeht durch Art. 88 Satz 1 GG: Der Bund errichtet eine Währungs- und Notenbank als Bundesbank."
Mein FAZIT: Die Bundesbank besitzt per GG den Status eines staatstragenden "Verfassungsorgans", wie das Parlament selbst, das Regierungskabinett , die Justiz etc. und hat deshalb dem Gemeinnutz zu dienen. Sie ist faktisch eine der wichtigsten Säulen der Staatsmacht.
Da braucht es also überhaupt nicht, "den Staat zu verbanken" .. der Staat IST eine Zentralbank, unter anderem. Es muss nur in richtiger und konsequenter Weise davon Gebrauch gemacht werden - und genau dies geschieht wohlweislich nicht.
Mit Gruß, Beo2