Achtung Börse! Wie werden Verluste aus wertlosen und nicht mehr handelbaren Aktien geltend gemacht?

Albrecht, Sonntag, 12.01.2020, 19:35 (vor 1559 Tagen)2093 Views
bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 12.01.2020, 19:40

Achtung Börse!
Wie werden Verluste aus wertlosen und nicht mehr handelbaren Aktien geltend gemacht?

Hallo zusammen,

kann jemand hier im Forum Auskunft geben, wie man wertlose Aktien, die nicht mehr gehandelt werden, verkaufen kann?

Habe einige Werte aus dem Goldminensektor im Depot von denen ich die Verluste geltend machen möchte. Vor längerer Zeit hatte ich gelesen, dass man außerbörslich einen Käufer finden muss, der die Werte kaufen will. Der Käufer darf aber weder verwandt noch befreundet dem Aktienverkäufer sein.

Angenommen ich finde jemanden, der die Aktien zu einem niedrigen Preis kaufen möchte, wie geht es dann weiter? Muss die Bank die Stücke an den Käufer ausliefern um anschließend den Verlust im Depot ausweisen zu können? Geht das nur, wenn der Käufer bei der betroffenen Bank ein Depot hat? Wie muß der Käufer den kleinen Preis zahlen? Wie wird das bei der Bank verbucht?

Für Antworten, was im Einzelnen zu beachten ist, wären ich und vielleicht andere Leser sehr dankbar.

Also, wer hat das mal gemacht bzw. weiß wie es rechtlich sauber funktioniert?
Vielen Dank!

Gruß
Albrecht

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SCHEITERT DER €URO, ENDET DIE KNECHTSCHAFT!

Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.
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