Gesetzeslage in Portugal

Dieter, Samstag, 04.01.2020, 23:38 (vor 1545 Tagen) @ CalBaer3266 Views

Hallo,

Aus Erfahrung gelernt:

Seit 2 Jahren ist für Portugal gesetzlich festgelegt, daß die Grundstückseigentümer im Abstand von 50m zu einer x-beliebigen WohnBebauung jegliches Unterholz, hohes Gras, etc. im Frühjahr zu entfernen haben.
Zusätzlich auch breite Streifen entlang der Straßen. Die Straßenränder sind von Kommunen und Straßenämtern zu mähen, etc. , diese beauftragen entspr. Dienstleister.
Gleichzeitig werden Eucalyptusbäume an den öffentl. Straßenrändern konsequent gefällt. (leider)

Gruß Dieter


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