Gesetzeslage in Portugal
Hallo,
Aus Erfahrung gelernt:
Seit 2 Jahren ist für Portugal gesetzlich festgelegt, daß die Grundstückseigentümer im Abstand von 50m zu einer x-beliebigen WohnBebauung jegliches Unterholz, hohes Gras, etc. im Frühjahr zu entfernen haben.
Zusätzlich auch breite Streifen entlang der Straßen. Die Straßenränder sind von Kommunen und Straßenämtern zu mähen, etc. , diese beauftragen entspr. Dienstleister.
Gleichzeitig werden Eucalyptusbäume an den öffentl. Straßenrändern konsequent gefällt. (leider)
Gruß Dieter