Ein weiterer "Teilbereich" - Geschäftsführer-Gesellschafter-Rente bei Klein- und Mittelbetrieben.

Olivia, Montag, 07.10.2019, 20:56 (vor 1634 Tagen) @ Rain2047 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 07.10.2019, 21:14

Da dominierende geschäftsführende Gesellschafter nicht in die "Sozialsysteme aufgenommen" werden - sie könnten ja dort betrügen :-( - haben viele geschäftsführende Gesellschafter über die GmbH eine Altersversorgung abgeschlossen. Diese sogenannten Pensionsverpflichtungen wurden in der Regel mit einer Rückdeckungsversicherung abgesichert. Bereits zu Beginn dieser ganzen Konstruktion (seit den 80-iger Jahren kenne ich es) klaffte eine Versorgungslücke, denn das potentiell ausgezahlte Kapital reichte nicht, um eine entsprechende Rentenzahlung zu gewährleisten. Den Gesetzgeber störte es seinerzeit nicht. - Die Berechnungen für die erforderlichen Rückstellungen müssen jedes Jahr durch Spezialfirmen neu berechnet werden und dann bilanziell angepaßt werden. Wie man sich vorstellen kann, kam bei der Zinspolitik des letzten Jahrzehntes jedoch ausgesprochene "Freude" auf.

Die den ursprünglichen Berechnungen der erforderlichen bilanziellen Rückstellungen zugrunde liegenden Werte basierten auf einem Durchschnittszins von 6 %. Der wird natürlich bereits seit längerem nicht mehr erwirtschaftet. Das bedeutet, dass die jährlichen Pensionsrückstellungen zusätzlich erhöht werden müssen, um den Zinsverlust auszugleichen. Natürlich kamen und kommen dadurch etliche Firmen ins Schleudern. Dem hat der Gesetzgeber dann dadurch Rechnung getragen, dass er den Firmen die Möglichkeit gab, diese zusätzlichen Rückstellungen über einige Jahre "zu strecken". Dazu war es dann natürlich erforderlich, dass neben der jährlichen Steuerbilanzberechnung auch noch eine Handelsbilanzberechnung für die erforderlichen Pensionsrückstellungen vorzunehmen war und ist. Aber auch die neuen Zahlen reichen natürlich nicht, um eine entsprechende Rente auszuzahlen. Dazu kommt, dass die Firmen (sollte die Rückstellung nicht in eine Versicherung eingezahlt worden sein, sondern in der Firma verblieben sein - eine durchaus nicht unübliche Praxis) das "Rückstellungskapital" mit 4 % verzinsen müssen.... (diese Zahlen wurden nicht dem marktüblichen Zins angepaßt)...

Ein Teufelskreis, über den jeder Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer Romane erzählen kann. Und eine richtig schöne "Altersbeschäftigung" für ehemalige geschäftsführende Gesellschafter.....

Und um dem ganzen noch ein schönes Schokoladenstückchen obendrauf zu tun: Die ganzen bilanziellen Berechnungen, die ein "Steuerberater" vornehmen muss, sind kompliziert. Die meisten können das nicht. Also muss ein Wirtschaftsprüfer ran. Die können das aber auch nicht alle. Also zahlt der "arme Tropf", der so etwas irgendwann auf "Anraten" abgeschlossen hatte, jährlich auch noch ERÖHTE Kosten für den ganzen Abrechnungsaufwand in der Bilanz, die das Kapital dann noch zusätzlich mindern. :-)))

Und "raus" kommt man nicht aus diesen Dingen. Die gutgehende und ehemals sehr bekannte Firma Deckel ist an solchen "Geschäften" Pleite gegangen. Diesen Gang werden wohl auch viele kleine bzw. mittelständische Firmen gehen.

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